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Übertragung und Abtretung von Verwertungsrechten

 
Wie werden Verwertungsrechte übertragen beziehungsweise abgetreten? Gilt die Abtretung oder Übertragung dauerhaft oder nur bis zum Widerruf? Gibt es je nach Art des Werkes unterschiedliche Formen der Übertragung des Verwertungsrechtes? Was sind Zweitverwertungsrechte und Drittverwertungsrechte? Was sind die wesentlichen Paragraphen des Urheberrechts für die Übertragung beziehungsweise Abtretung der Verwertungsrechte?
  
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Die Verwertungsrechte liegen grundsätzlich beim Künstler. Viele speziell auf E-Books spezialisierte Verlage verzichten auch darauf und belassen die grundlegenden Rechte bei ihren Autoren und erwerben ausschließlich das Veröffentlichungsrecht im vereinbarten Umfang. Die Erstverwertung meint die erstmalige Veröffentlichung, während die Zweitverwertung das erneute Publizieren meint.

Mit der Drittverwertung wird üblicherweise die Aufführung von Werken auf der Bühne oder in Gaststätten beziehungsweise im Radio bezeichnet. Diese ist generell ohne besondere Erlaubnis des Künstlers möglich, wenn die erforderlichen Entgelte an die GEMA oder die VG Wort abgeführt werden.

Bei Sportveranstaltungen und ähnlichen Ereignissen verfügt in aller Regel der Veranstalter über das Verwertungsrecht. Die Übertragungsrechte werden bei großen Sportarten auch oft getrennt für das Bezahlfernsehen und frei zugängliche Sender vergeben. Das Urheberrechtsgesetz behandelt die Verwertungsrechte bei körperlicher Verwertung im siebzehnten und bei unkörperlichen Verwertungsvorgängen im neunzehnten Paragraphen.
  
Doublette
 
 
 
   
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