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Übersicht und Tabelle von Abschreibungsfristen

 
Für die Abschreibungen gelten wohl auch gesetzlich vorgegebene Fristen, die sich für die einzelnen Güter unterscheiden. Wie lauten die Abschreibungsfristen? Was passiert, wenn das abzuschreibende Gut vor seiner vollständigen Abschreibung beschädigt beziehungsweise verkauft wird oder bei einem Kraftfahrzeug ein Wertverlust infolge eines Unfalls eintritt? Sind Tabellen hinsichtlich der Abschreibungsfristen veröffentlicht? Wo lassen sich diese finden?
  
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Die Abschreibungsfristen richten sich grundsätzlich nach der üblichen Gebrauchsdauer eines angeschafften Gegenstandes. Zu unterscheiden ist nach der betrieblichen Abschreibung für die Handelsbilanz und der Absetzung für Abnutzung, welche für die Steuerbilanz maßgeblich ist, auch wenn viele Betriebe aus Vereinfachungsgründen in beiden Fällen identische Abschreibungsfristen ansetzen.

Nicht mehr verwertbare Gegenstände dürfen im Rahmen einer Sonderabschreibung außerplanmäßig und auch vollständig abgesetzt werden, bei einem zwischenzeitlichen Wertverlust ist die zusätzliche Abschreibung in vielen Fällen möglich. Bei Personenkraftwagen beträgt die Abschreibungsfrist grundsätzlich fünf Jahre, sie kann aber bei einer nachgewiesenen hohen Fahrleistung verkürzt werden. Für Computer werden allgemein vier Jahre Nutzungsdauer angenommen.

Als Tabellen für die Abschreibungsdauer sind diese nachlesbaren Darstellungen sicher am besten geeignet, da die darin angegebenen Werte allgemein anerkannt sind, aber nicht die Rechtsverbindlichkeit einer Verordnung besitzen. Die Tabellen sind nach Branchen sortiert und spiegeln somit die Besonderheiten der einzelnen Industriezweige wider.
  
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