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Welche Kosten drohen bei Abmahnung im Internet?

 
Bei Urheberrechtsverletzungen droht ebenso wie bei einem fehlerhaften Impressum - sofern eine Verpflichtung zum Führen eines Impressums besteht - wohl eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Kanzlei. In der Presse kursieren Berichte über teilweise horrende Abmahnbeträge. Besteht nicht eine Deckelung des Entgelts für eine Abmahnung? Welche Kosten drohen tatsächlich bei einer Abmahnung im Internet?
  
Looping
 
 
 
Die 2010 eingeführte und zunächst 100 Euro betragende Deckelung bei Entgelten für eine Abmahnung im Internet wurde zwischenzeitlich auf 150 Euro angehoben. Dennoch können die Kosten einer Abmahnung deutlich höher ausfallen, da zusätzliche Schadenersatzforderungen möglich sind.

Diese enthalten unter anderem die Kosten der Kanzlei für die Ermittlung einer IP-Adresse und der Anschrift der abgemahnten Person. Besonders bei Urheberrechtsverletzungen kommen die Schadenersatzansprüche des Geschädigten hinzu. Diese müssen realistisch berechnet werden, enthalten aber neben dem eigentlichen Ersatz für den entstandenen Schaden auch die Anwaltskosten der Gegenseite, deren Höhe wiederum vom Streitwert abhängig ist.

Ein fester Höchstbetrag für die Abmahnkosten einschließlich des Schadenersatzes lässt sich mit Sicherheit nicht nennen, da der Umfang des verursachten Schadens vom Einzelfall abhängt und auch danach bewertet wird.
  
Josef
 
 
 
   
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