Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Versicherung und Vorsorge
    

Ausschlussgründe bei Reiserücktrittversicherungen

 
Eine Reiserücktrittversicherung - richtiger ist wohl die Bezeichnung Reiserücktrittkostenversicherung - schützt Verbraucher nach einer Reisebuchung vor den anfallenden Kosten eines Reiserücktritts aus Gesundheitsgründen sowie bei wenigen weiteren Ereignissen. Die Liste der Ausschlussgründe der meisten Versicherungsverträge wirkt ja umfassend. Ist eine Reiserücktrittversicherung immer an Bedingungen geknüpft und was könnten denn mögliche Ausschlussgründe sein?
  
rosenhecke
 
 
 
Die meisten Verträge einer Reiserücktrittversicherung sind mit umfassenden Bedingungen versehen, wozu vor allem die möglichst frühzeitige Absage der versicherten Reise gehört. Des Weiteren schließen die meisten Versicherer wohl einen Reiserücktritt infolge einer Verschlimmerung einer bereits bestehenden Erkrankung aus. Auch eine Altersbeschränkung ist bei Reiserücktrittversicherungen nicht ungewöhnlich.

Jahresverträge umfassender Reiseversicherungen sind nicht nur günstiger im Beitrag als der Abschluss einer gelegentlichen Reiserücktrittversicherung für eine einzelne Reise, sondern in der Regel auch mit deutlich weniger Leistungseinschränkungen verbunden. Sie lohnen sich somit in den meisten Fällen und so gut wie immer, wenn der Kunde mehr als einmal im Jahr verreist. Besonders Reisende mit Vorerkrankungen achten vor dem Vertragsabschluss auf den genauen Wortlaut der Ausschlussklausel im Versicherungsvertrag.
  
zwilling
 
 
 
Ich habe zwar auch schon einige Reiserücktrittkostenversicherungen abgeschlossen, aber bisher nur ein einziges mal diese auch in Anspruch genommen. Da hatte ich eine Reise gebucht und da fiel aber der Flug schon wegen Streiks aus und da war der Urlaub schon gelaufen, denn auch die Folgetage sah man sich seitens der Fluggesellschaft außerstande uns noch ans Urlaubsziel zu befördern.

Das wäre auch so ein klassischer Ausschlussgrund für eine Leistung der Reiserücktrittkostenversicherung, denn man beruft sich da seitens der Reiseveranstalter gern auch auf "höhere Gewalt". Aber die Reiseveranstalter haben da natürlich auch sehr viel Kulanz- und Ermessensspielräume und so hat man uns den vollen Reisepreis erstattet und da waren wir natürlich sehr froh darüber, aber verpflichtet wäre man dazu wohl nicht gewesen.
  
Debbie08
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1