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Berechnung gesetzlicher Pflichtteile bei Erbangelegenheiten

 
Bei Erbangelegenheiten kann es ja doch häufiger einmal zu heftigen Streitereien in Familien kommen. Einige Freunde und Kollegen haben schon von einigen teilweise wirklich unschönen Szenen erzählt. Ich habe in diesem Zusammenhang auch noch davon gehört, dass es angeblich gesetzliche Pflichtteile geben soll. Könnt ihr das entsprechend bestätigen?

Ist wirklich gesetzlich festgelegt, dass es Pflichtteile gibt und dass darauf auf jeden Fall ein Anspruch besteht? Wonach richtet sich denn die Höhe dieser Beträge und gibt es auch spezielle Ausnahmen wann Pflichtteile vielleicht doch nicht gelten? Kann man das dann einfach so festlegen oder muss zum Beispiel ein Gericht dem zustimmen?
  
Sachsendreier
 
 
 
Zunächst einmal ist es so, dass der Pflichtteil die Hälfte von dem gesetzlichen Erbteil darstellt. Der Nachlasswert spielt dabei eine ziemlich wichtige Rolle. Der führt meiner Meinung nach auch zu den meisten Auseinandersetzungen. Es erfolgt dann schließlich eine Bewertung der verschiedenen Erbgegenstände und dabei sind pflichtteilsberechtigte Personen und Erben häufig nicht derselben Meinung.

Gerade bei einem Haus ist es sicherlich nicht so ganz einfach, da einen konkreten Wert zu bestimmen. Eine nicht gerade günstige Lösung können dann Sachverständige sein. Es erfolgt dann die Bewertung vom Nachlass von einem Profi, diese reduziert jedoch natürlich auch den Nachlasswert. Oft werden wohl Onlinepflichtteilrechner genutzt. Da bekommt man dann innerhalb kürzester Zeit Informationen zum Pflichtteil.
  
utebar
 
 
 
   
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