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Definition und Bedeutung von Tarifhoheit
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Gerade wenn es um tarifliche Angelegenheiten geht hört ja man öfter mal den Begriff von Tarifhoheit. Aber was bedeutet denn Tarifhoheit und welche Auswirkungen hat diese? Welchen Geltungsbereich hat eine Tarifhoheit und wer oder was übt diese aus? Findet der Begriff Tarifhoheit nur im Zusammenhang mit Tarifverträgen Anwendung oder hat diese auch noch anderweitige Bedeutung?
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Die Tarifhoheit ist überwiegend ein Begriff aus dem Arbeitsrecht. Sie liegt demnach bei den Gewerkschaften und bei den Arbeitgeberverbänden. Für den Fall, dass verschiedene Gewerkschaften in einem Betrieb miteinander konkurrieren, gilt die Tarifhoheit üblicherweise nur für die jeweiligen Mitglieder. Die Politik denkt jedoch darüber nach, die Tarifhoheit in diesem Fall auf die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern innerhalb eines Betriebes zu übertragen.
Außerhalb des Arbeitsrechts wird der Begriff der Tarifhoheit bei einigen Verkehrsverbünden verwendet. Das gilt besonders für Sonderfälle, in welchen auf einzelnen Verbindungen neben dem Verbundtarif auch Sondertarife wie die Anerkennung von Kur- oder Gästekarten gelten. Für die entsprechenden Zusatzangebote liegt die Tarifhoheit überwiegend nicht beim Verkehrsverbund, sondern bei einer Gebietskörperschaft.
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