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Haus verkauft - Käufer bereits eingezogen und bezahlt nicht

 
Ja, eigentlich sollte ich mich freuen - wenn es nicht so traurig wäre. Ich habe ein Haus geerbt, schuldenfrei, bezugsfertig, ein echtes Schmuckstück. Ich habe das Haus über einen Makler verkaufen lassen, der sich angeblich um alles kümmern wollte. Das Ende vom Lied: Das Haus wurde "verkauft", die neuen "Besitzer" sind schon drin, aber Geld habe ich bisher noch keines gesehen. Der angebliche Finanzierungsplan der Käufer ist geplatzt - sie können definitiv nicht Zahlen.

Der Makler weist alle Schuld von sich und nun muss ich mich auch noch darum kümmern, sie per Vollstreckungsbescheid und Zwangsräumung wieder aus dem Haus zu kriegen. Jetzt sitze ich hier auf einen Riesen Berg Schulden, die sich hauptsächlich aus Anwalts - und Maklerkosten summieren. Wie komme ich da am besten wieder raus?
  
Cosimo
 
 
 
Der geschilderte Fall sollte in jedem Fall mit juristischer Hilfe geklärt werden (was soweit wie ich lese ja schon anläuft). Unklar ist mir, warum man hier offensichtlich auf den Gebrauch eines Notar-Anderkontos verzichtet hat - das hätte alle Probleme vermieden. Hier hat man offensichtlich darauf verzichtet oder aus anderen Gründern den potenziellen Käufer schon vorzeitig einziehen lassen. Geschockt

Den Makler wird man - zu Recht - hier kaum belangen können. Wenn der Vermittlungsvertrag mit dem Makler nichts anderes vorsieht (was sehr ungewöhnlich wäre), dann hat der Makler lediglich die Aufgabe, einen Käufer zu finden. Für die Bonität des Käufers kann der Makler nicht einstehen und wird das sicher auch nie freiwillig tun. Bestenfalls kann man die an den Makler gezahlte Courtage anfechten, da der Deal geplatzt ist. Zumindest von dieser Seite würde ich Ihnen raten das Thema Maklerkosten anzugehen. Prüfen Sie mit fachlicher Hilfe den Vermittlungsauftrag, eventuell können Sie die Maklercourtage zurückfordern, da die Vermittlung nicht zustande gekommen ist.

Am Ende ist es aber tatsächlich so, dass Sie jetzt zunächst einmal die Kosten für das Rechtsverfahren tragen müssen. Vorrangig wird, wenn der Käufer nicht freiwillig ausziehen will, nichts anderes als die Anstrengung einer Räumungsklage bleiben. Problematisch hier: Haben Sie das Haus bereits im Grundbuch auf den neuen Besitzer umschreiben lassen? Das würde die Sache deutlich verkomplizieren. In jedem Fall sollten Sie dann der gemachte Eintragung, soweit möglich, auf dem Grundbuchamt widersprechen und hierzu natürlich den Kaufvertrag mitführen und den Vorfall zur Begründung anführen. Die Eintragung im Grundbuch muss dann rückgängig gemacht werden. Konsultieren Sie hierzu ab besten im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Gegebenfalls kann Ihnen auch der Notar weiterhelfen, der den Kaufvertrag beurkundet hat.

Im Hauptziel sollte es also sein, erst einmal vermeintlichen Neubesitzer aus Ihren vier Wänden herauszubekommen und die Eigentumsverhältnisse, insbesondere im Grundbuch, zu Ihren Gunsten zu klären. Denn wirtschaftlich sind Sie unangefochtener Besitzer des Grundstücks. Nur die rechtliche Seite ist jetzt klärungsbedürftig.

Ihr zweites Ziel ist es dann natürlich, Schadensersatz vom Käufer einzuklagen - der steht Ihnen zu, da der Käufer seinen Vertragspflichten nicht nachgekommen ist und daher für die Ihnen entstandenen Kosten einstehen muss. Sollte Ihr Gegenüber aber nicht unmittelbar zahlungsfähig sein, bleibt nur die Vollstreckung um die Kosten wieder reinzuholen - und das möglicherweise nur teilweise und in jedem Fall über einen längeren Zeitraum.

Es tut mir sehr leid für Sie, dass ich Ihnen keine erfreulichere Nachricht dazu schreiben kann - aber dies ist ganz genau der Fall warum ein Hauskauf niemals ohne Notar-Anderkonto geschehen sollte. An dieser Stelle ist die Situation bereits recht verfahren - die Klärung sollte hier in jedem Fall wie von mir empfohlen mit juristischem Beistand erfolgen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären Sie auf jeden Fall, ob die Prozesskosten für diesen Fall getragen werden. Zumindest das kann etwas Erleichterung bringen.

Ich wünsche Ihnen einen guten Ausgang des Verfahrens und würde mich freuen, wenn Sie uns auf dem laufenden halten.
  
Daeumling
 
 
 
Der ganze geschilderte Werdegang kommt mir doch schon sehr suspekt vor. Wie kann denn ein Makler ein Haus verkaufen, die Schlüssel übergeben und hat kein Geld kassiert? Wo war denn deine Unterschrift beim Kaufvertrag, denn diese kann doch nicht der Makler leisten? Solch ein Kauf, wenn er überhaupt so stattgefunden hat, kann doch gar nicht Rechtens sein und gehört doch wieder rückabgewickelt. Sorry, aber wer sich so dilettantisch anstellt, dem bleibt jetzt wohl nur noch der Weg zu einem Anwalt.
  
takker
 
 
 
   
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