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Aufgaben und Zuständigkeiten der Kindergeldkassen

 
So man Kinder hat, steht einem ja in Deutschland auch Kindergeld zu. Nach meinen Informationen läuft die Zahlung des Kindergeldes wohl erst einmal ausschließlich über die Kindergeldkassen. Von daher würden mich schon mal ein paar nähere Informationen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Kindergeldkassen interessieren.

Wo sind denn die Kindergeldkassen überhaupt angesiedelt und sind diese für jegliche Kindergeldzahlungen zuständig? Haben denn die Kindergeldkassen noch anderweitige Aufgaben oder beschränken sich diese nur auf die Auszahlungen des Kindergeldes? Wie sind denn die Zuständigkeiten der Kindergeldkassen geregelt oder kann man sich da an jede x-beliebige wenden?
  
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Der Begriff der Kindergeldkasse wird wohl heutzutage nur noch umgangssprachlich für die Ämter der Familienkassen verwendet. Die Kindergeldkasse beziehungsweise Familienkasse ist bei der Bundesanstalt für Arbeit angesiedelt. Für Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes übt der Dienstherr die Aufgaben der Kindergeldkasse aus, üblich
ist die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten auf eine dezentrale Familienkasse.

Zu den Aufgaben einer Kindergeldkasse zählt die Auszahlung des Kindergeldes ebenso wie die Prüfung des Anspruchs auf einen Kinderzuschlag. Damit die Kindergeldkasse die entsprechenden Zahlungen vornimmt, muss natürlich im Vorfeld ein Kindergeldantrag eingereicht werden. Bei volljährigen Kindern prüft die Kindergeldkasse im Rahmen der Antragsbearbeitung auch, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin bestehen.
  
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