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Konsequenzen und Strafmaß bei Konkursverschleppung

 
Geht ein Unternehmen in Konkurs so hört und liest man ja des Öfteren auch den Begriff von einer Konkursverschleppung. Nur welchen Tatbestand muss man denn eigentlich erfüllt haben um einen Konkurs verschleppt zu haben? Wie ist denn eine Konkursverschleppung überhaupt definiert und mit welchen Konsequenzen müssen der oder die Beschuldigten rechnen und welches Strafmaß wäre bei einer nachweislichen Konkursverschleppung denkbar?
  
Preusse
 
 
 
Die Konkursverschleppung wird offiziell in Deutschland als Insolvenzverschleppung und in Österreich als fahrlässige Krida bezeichnet. Hierbei handelt es sich meist um eine verspätete Anmeldung der Insolvenz, obgleich die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar gewesen war. Die Konkursverschleppung (Insolvenzverschleppung) wird in vielen Fällen in der guten Absicht begangen, die unvermeidbare Insolvenz durch unternehmerisches Handeln doch noch abwenden zu können.

Strafbar ist die Konkursverschleppung (Insolvenzverschleppung) bei juristischen Personen in jedem Fall, da das Verhalten zu einer Erhöhung der Schulden und eventuell zu einer Verminderung der Insolvenzmasse führt. Die Strafandrohung bei einer Konkursverschleppung zwingt Unternehmer zu einer frühzeitigen Insolvenzanmeldung. Das Strafmaß hierbei reicht je nach Schwere von Geldstrafen bis zu Haftstrafen.
  
Barmann
 
 
 
   
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