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Konkursverkauf von Waren und Inventar
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Geht ein Unternehmen in Konkurs und besteht dabei keinerlei Hoffnung auf eine mögliche Rettung, wird ja wohl meistens das noch verwertbare Inventar und die noch Geld bringenden Warenbestände per Konkursverkauf veräußert. Nur wo finden denn diese Konkursverkäufe statt und wer ist denn autorisiert diese auch vorzunehmen?
Wie und wo erfährt man denn wo in naher Zukunft Konkursverkäufe anstehen? Was kommt denn bei Konkursverkäufen alles so unter den berühmten Hammer? Welche Personenkreise dürfen bei Konkursverkäufen als Käufer auftreten?
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Der Konkursverkauf betrifft Waren aus der Konkursmasse, die korrekte Bezeichnung lautet in Deutschland Insolvenzverkauf, da das alte Konkursrecht durch das Insolvenzrecht abgelöst wurde. Bei insolventen Händlern umfasst der Insolvenzverkauf auch die zum Verkauf stehenden Waren oder anderweitiger verwertbarer Gegenstände, er kann durchaus in den bisherigen Geschäftsräumen oder auch an einer neutralen Stelle stattfinden. Konkurs- oder auch Insolvenzbekanntmachungen, erfährt man über verschiedene Onlineportale und auch von Amtsgerichtsseiten der Bundesländer. Ebenfalls als Konkursverkauf bezeichnen Restpostenhändler ihr Angebot.
Tatsächlich beziehen sie ihre Waren günstig nach der Insolvenz von Händlern und bieten diese zu gegenüber klassischen Neuwaren zu zum teil erheblich verringerten Preisen an Endverbraucher an. Neben den zum Verkauf stehenden Waren umfasst der Konkursverkauf beziehungsweise Insolvenzverkauf im eigentlichen Sinn den Verkauf von Produktionsmitteln und Einrichtungsgegenständen. Meines Wissens gibt es keinerlei Einschränkungen für eine Teilnahme an einem Konkursverkauf und man kann auch als Privatperson dort als Käufer auftreten.
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