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Widerrufsfristen bei Ausschlagung einer Erbschaft
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Ich würde mich freuen, wenn ich hier etwas mehr zum Thema Erbschaft erfahren könnte. Eine sehr gute Freundin muss sich momentan damit etwas intensiver auseinandersetzen. Dabei weiß sie genauso wie ich nicht sehr viel darüber, deshalb nun hier meine dringende Nachfrage in der Hoffnung auf Hilfe. Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass ein Erbe ausgeschlagen werden kann. Ich weiß zwar nicht, wie häufig so etwas vorkommt, aber es ist auf jeden Fall möglich.
Meine Freundin ist nun gerade am überlegen, ob sie eine Erbschaft ausschlagen soll. Dabei wissen wir beide aber nicht besonders viel darüber und vielleicht möchte man seine Entscheidung ja auch noch später ändern. Unsere Frage wäre deshalb, ob es bei der Ausschlagung einer Erbschaft auch Widerrufsfristen gibt?
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Im BGB gibt es detaillierte Informationen zu der Widerrufsfrist bei der Ausschlagung einer Erbschaft. Gesetzlich ist es so, dass eine Erbschaft automatisch auf einen oder mehrere Erben übertragen wird bei dem Tod einer Person. Es ist natürlich auch möglich, dass eine Erbschaft ausgeschlagen wird. Dafür gibt es eine sechswöchige Frist nach der Information über den Erbfall. Zuständig ist dafür das Nachlassgericht.
Die Erklärung kann entweder in schriftlicher oder in mündlicher Form erfolgen. Geschäftsunfähige Erben können eine Erbschaft nicht einfach so ausschlagen. Dafür sind dann gesetzliche Vertreter zuständig. Dem muss zusätzlich das Vormundschaftsgericht zustimmen. Auch das ist im BGB gesetzlich festgelegt.
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