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Haftet man bei Heirat für die Schulden des Ehepartners?
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Ich schaue immer mal wieder hier im Forum vorbei und lese mit großem Interesse die verschiedenen Einträge. Jetzt hätte ich auch einmal eine Frage in eigener Sache. Und zwar werden mein Freund und ich in ein paar Wochen heiraten. Nun ist es aber so, dass mein Freund aufgrund einer gescheiterten Selbstständigkeit leider noch ein paar Schulden hat. Ganz gering ist die Gesamtsumme nicht und es wird schon noch einige Jahre dauern, bis er die Schulden auch wirklich komplett abbezahlt hat. Wie sieht es denn in diesem Fall mit der Haftung aus? Haftet man bei einer Heirat für die Schulden des Ehepartners?
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Grundsätzlich besteht bei Ehepartnern eine Unterhaltspflicht. Es besteht die Pflicht, dass man für den Ehepartner sorgt. Bei Schulden wird meines Wissens unterschieden zwischen den Schulden, die vor der Ehe entstanden sind und solchen, die von verheirateten Personen gemacht wurden. Vor der Ehe entstandene Schulden betreffen nach der Eheschließung nicht automatisch beide Partner. Wer die Schulden gemacht hat, der ist weiterhin allein dafür verantwortlich.
Bei Ehepaaren kommt es auch nur dann zu einer Haftung wenn eine Unterschrift geleistet wurde. Häufig ist dies bei Krediten der Fall. Bei Bezahlungen aus dem Bereich Haushaltsführung werden die dadurch entstandenen Schulden ebenfalls geteilt. Dazu zählt dann zum Beispiel die Anschaffung von Haushaltsgeräten. Reparaturen im Haus oder der Wohnung gehören auch dazu.
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