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Was besagt das Innenverhältnis in Haftungsfragen?
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Ich plane eine berufliche Veränderung und momentan beschäftige ich mich mit dem Thema GmbH etwas genauer. Diese Gesellschaftsform erscheint mir sehr sinnvoll und in meiner Situation als die beste Möglichkeit, um meine Geschäftsidee auch wirklich sehr gut umsetzen zu können. Die Gründung scheint nicht besonders schwierig zu sein.
Nun bin ich bei meiner Recherche im Internet schon einige Male über den Begriff Innenverhältnis gestolpert und dazu würde ich schon gern noch etwas mehr erfahren wollen. Die Berichte dazu waren nämlich nicht besonders aussagekräftig oder verständlich. Mich würde beispielsweise interessieren, was denn zum Beispiel der Begriff Innenverhältnis in Haftungsfragen besagt? Wen oder was betrifft das denn konkret?
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Außenverhältnis = Beziehungen zwischen den Vertretern der GmbH und den Marktteilnehmern (Kunden, Lieferanten, Interessenten, Behörden)
Innenverhältnis = Beziehungen von Geschäftsführer(n), Gesellschafter(n) und Mitarbeiter, - also innerhalb des Unternehmens, nicht nach außen gerichtet.
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Die Gründung einer GmbH ist wahrlich nicht schwierig und blendet man mal das Stammkapital aus, auch nicht besonders kostspielig. Aber dennoch sollte man eine GmbH Gründung ja immer mit einem versierten Steuerberater oder auch Notar besprechen und sich da schon mal einen kleinen Einblick über die Funktionsweise und Besonderheiten einer GmbH holen. Einen guten Übersicht über den Aufbau, die Gründung der auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH, den kann man sich vorab auch mal schon auf dieser Seite holen.
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