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Wie Restvaluta im Finanzierungsbereich definieren?

 
Ich bereite mich gerade auf eine sehr wichtige schriftliche Prüfung nächste Woche vor. Garantiert wird auch das Thema Restvaluta drankommen. In den meisten Fällen sind bei uns die schriftlichen Prüfungen so aufgebaut, dass uns auch noch einfach einige Begriffe genannt werden, die wir dann kurz definieren sollen. Bei dem Begriff Restvaluta tu ich mich allerdings etwas schwer. Restvaluta wird das doch eigentlich genannt, wenn bei einem laufenden Kredit noch eine Summe offen ist und die zurückgezahlt werden muss, oder?

Leider ist die Erklärung halt aber noch zu kurz, es wäre deshalb nett, wenn hier ein Experte im Bereich Finanzierung noch etwas mehr an Informationen dazu hätte. Wie könnte man Restvaluta im Finanzierungsbereich am besten und möglichst verständlich definieren? Bei welchen Kreditarten findet der Begriff Restvaluta denn vornehmlich Anwendung?
  
Insulaner
 
 
 
Mit deiner Kurz-Definition des Begriffs Restvaluta liegst du schon genau richtig. Wenn bei einem laufenden Kredit noch eine Summe offen ist die beglichen werden muss, dann wird dieser Betrag als Restvaluta bezeichnet. Ein Kredit wird ja in Raten zurückgezahlt und nach einer vollständigen Tilgung liegt auch keine Restvaluta mehr vor. Bei Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit kann es vorkommen, dass ein Kreditnehmer die vereinbarten Raten nicht mehr bezahlen kann.

Erfolgen die Zahlungen trotz mehrerer Mahnungen nicht, dann kündigt eine Bank den Kredit. Eine Restvaluta besteht dann immer noch und der Kreditnehmer ist bei einer Kündigung dazu verpflichtet diese Restvaluta umgehend zu begleichen.
  
Klartext
 
 
 
   
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