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Rechnung nicht bezahlt - Haftbefehl durch Gerichtsvollzieher

 
Ich habe vor einigen Tagen ein Ding erlebt, dass mich jetzt noch sprachlos macht. Ich bin mit einpaar Leuten unterwegs gewesen und gegen Abend in einer Polizeikontrolle geraten. Routine, nichts weltbewegendes, bis plötzlich ein Beamten meinen Freund beiseite zog und ihm mitteilte, das ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt. Er war natürlich genau wie ich total erschrocken und meinten, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handeln muss. schließlich wurde ihm mitgeteilt, dass der Haftbefehl durch einen Gerichtsvollzieher beantragt wurde und dass er sich am nächsten Tag umgehend dort melden sollte, sonst müssten sie ihn wohl oder übel festnehmen.

Ich bin jetzt noch ganz schockiert - Wie kann das sein? Warum beantragt ein Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl?
  
sebi77
 
 
 
Ich vermute, Ihr Freund steckt in relativ argen Finanzproblemen oder weigert sich, verschiedene Rechnungen zu zahlen.

Ein Haftbefehl wird nämlich dann erlassen, wenn eine eidesstattliche Versicherung abzulegen ist, die besagt, dass man selbst bankrott bzw. mittellos ist. Weigert man sich, diese Erklärung abzugeben, dann wird ein Haftbefehl ausgestellt, um der Person habhaft zu werden, damit es zur eidesstattlichen Erklärung kommen kann.

In jedem Fall ist das eigentlich die Ultima Ratio, Ihr Freund muss also neben seiner Zahlungsunfähigkeit auch durch einen großen Widerwillen, die Angelegenheit zu bereinigen, auf sich aufmerksam gemacht haben.
  
Daeumling
 
 
 
Ihr Freund wird mit Sicherheit ein Schreiben von örtlichen Gerichtsvollzieher bekommen haben, in dem stand, dass diese eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) zu dem und dem Zeitpunkt abzugeben ist, bzw. erfolgen muss. Taucht der Schuldner zu diesem Termin aber nicht auf, dann stößt das dem Gerichtsvollzieher ziemlich übel auf, denn das ist nicht nur eine Missachtung des Gerichts - immerhin ist er der Gerichtsvollzieher - sondern obendrein auch (wie mein Vorredner schon sagte) eine Art der Verweigerung.

Der Haftbefehl ist somit unumgänglich - es steht übrigens auch im Schreiben, welche Folgen ein Nichterscheinen hat - es sei denn, der Schuldner hat einen guten Grund, warum er nicht erschienen ist. Aber auch den kann er erst kundtun, wenn er sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzt. Raten Sie ihrem Freund dringend dazu.... Winken
  
V8
 
 
 
   
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