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Darf der Vermieter die Schufa abfragen?

 
Angenommen, Person A sucht nach einer Wohnung und findet dann auch die richtige. Der Vermieter B entscheidet aber, dass er vor der endgültigen Zustimmung eine Schufa Auskunft von Person A sehen möchte, Person A hat zwar nichts zu verbergen, empfindet dies aber als unangenehm und möchte seine Daten nicht zeigen.

Hat Vermieter B überhaupt das Recht, eine Schufa Auskunft einzuholen? Auch wenn Person B diese verweigert oder ihr widerspricht? Ist es Dritten (also Personen, keine Firmen) überhaupt erlaubt, einfach so eine Schufaauskunft einzuholen, oder kann Vermieter B Person A nur bitten, eine Schufa Selbstauskunft einzuholen und ihm diese vorzulegen?
  
Cosimo
 
 
 
Grundsätzlich darf Niemand, auch keine Bank oder ein sonstiges Unternehmen, ohne deine Einverständnis eine Schufa-Auskunft über dich einholen. Das gilt selbstverständlich auch für den Vermieter. Er kann dich entweder bitten ihm eine Selbstauskunft zu zeigen, oder aber du unterschreibst ihm eine Erlaubnis, dass er die Auskunft über dich einholen kann. Dazu müsste er jedoch mit der Schufa zusammenarbeiten, was eher selten der Fall sein dürfte.

Das Recht die Vergabe der Wohnung an dich abzulehnen, wenn du zu keiner Schufa-Auskunft bereit bist, hat er allerdings schon. Denn der Vermieter kann natürlich völlig frei entscheiden, wem er unter welchen Voraussetzungen eine Wohnung vermietet und wem nicht. Von daher würde ich der Schufa-Auskunft nicht widersprechen, vor allem wenn sowieso nichts zu verbergen ist.
  
Bernd34
 
 
 
Gehört habe ich bisher auch schon paar Mal davon, dass Vermieter von Mietinteressenten einen aktuellen Schufa-Bericht abverlangen, um sich somit gegen Mietnomaden abzusichern. Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man als Mieter dazu verpflichtet werden kann und wenn, das nur auf freiwilliger Basis möglich ist. Aber dennoch werden das bestimmt auch viele Mieter machen, weil sie sonst befürchten, dass die Mietgespräche so gut wie beendet wären. Man sollte aber auch eine Mieterselbstauskunft nicht mit einer Schufa-Auskunft verwechseln, denn das sind wieder zwei verschiedene Sachen und diese sind wohl aber zulässig, wobei man sich da auch nochmal erkundigen sollte, was da alles abgefragt werden darf.
  
rosenhecke
 
 
 
   
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