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Die Abgeltungssteuer kommt - Besteuerung auf Kapitalerträge
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Für alle diejenigen, die es bis jetzt noch nicht wissen - obwohl, wer weiß es noch nicht?: Ab Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer eingeführt. Der Beschluss der Regierung ist felsenfest und daran gibt es auch nichts mehr zu rütteln. Aber man kann das Ganze auch mal positiv sehen, denn immerhin gibt es jetzt eine einheitliche Besteuerung für sämtliche Kapitalerträge wie: Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Veräußerungen usw.
Die Abgeltungssteuer, oder Quellensteuer, wird dann auch bei etwaigen Kapitaleinkünften von der Bank selbst direkt erhoben und an das Finanzamt abgeführt - noch nie war Geld ausgeben so einfach, findet Ihr nicht auch? Ich frage mich jetzt allerdings, wie lange es noch dauern wird, bis eine Sparschweinsteuer erhoben wird?
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Wie verhält es sich eigentlich mit Geldanlagen, die man vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen bzw. getätigt hat, und die jetzt immer noch laufen? Also zum Beispiel, Person A besitzt seit 2007 ein Tagesgeldkonto und besitzt das auch heute noch, muss Person A nun Abgeltungssteuer seit 1. Januar 2009 auch für dieses Tagesgeldkonto zahlen oder gelten da noch die alten Regelungen?
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Ich besitze ein Tagesgeld- und ein Festgeldkonto schon seit vielen Jahren und schon lange vor der Einführung der Abgeltungssteuer. Aber irgendwelche Steuerbefreiung oder dergleichen kann ich da nicht feststellen. Auf die Zinserträge wird genau so auch die Abgeltungssteuer erhoben und abgezogen. Allerdings nur der Anteil welcher über dem Steuerfreibetrag liegt, allerdings lag ich da in den letzten Jahren immer darunter, was ja bei dem derzeitigen Zinsniveau auch bestimmt kein Wunder ist. 
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