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Vorzeitig einen Schufa Eintrag löschen lassen - Bedingungen

 
Mich würde interessieren, unter welchen Voraussetzungen man eigentlich einen bestehenden Schufaeintrag löschen lassen kann? Und zwar gibt es ja verschiedene Einträge, die möglich sind:
  • ein Schufa Eintrag besteht zu Unrecht, weil die Forderung schon vor langer Zeit beglichen wurde
  • ein Schufa Eintrag besteht, obwohl gar kein Geschäft abgeschlossen wurde und entsprechend auch keine Schuld entstehen konnte, der Schufaeintrag besteht zu Unrecht
  • Schufa Eintrag wegen offener Forderung

Welche von den aufgezählten Schufa Einträgen kann man denn überhaupt vorzeitig löschen lassen und wie genau funktioniert das dann?
  
FeWo
 
 
 
Eines gilt immer: Jede unrechtmäßig eingetragene SCHUFA-Eintrag muss vom Verursacher entfernt werden, darauf haben Sie einen Rechtsanspruch. Ich gehe Ihre Varianten der Reihenfolge nach durch:

Ein Schufa Eintrag besteht zu Unrecht, weil die Forderung schon vor langer Zeit beglichen wurde

Die ursprünglich eintragende Firma hat auf Ihre Anweisung hin diesen Eintrag als "beendet" bzw. "erledigt" zu deklarieren.

Ein Schufa Eintrag besteht, obwohl gar kein Geschäft abgeschlossen wurde und entsprechend auch keine Schuld entstehen konnte, der Schufaeintrag besteht zu Unrecht

Wenden Sie sich an die Firma, die den Eintrag vorgenommen hat mit dem Hinweis auf den Falscheintrag. Auch hier muss der Eintrager tätig werden, er als Verursacher muss seinen Fehler wieder in Ordnung bringen. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich direkt an die SCHUFA, gegebenfalls adressieren Sie eine Beschwerde über das betroffene Unternehmen an die SCHUFA und verlange Sie die Löschung.

Das Unternehmen, das den Eintrag vorgenommen hat, ist in der Beweispflicht, im Zweifelsfall muss es den Nachweis erbringen, dass der Eintrag rechtens war. Dazu braucht noch nicht einmal der Vertrag vorliegen - hat die Firma keine Unterschrift von Ihnen, auf die SCHUFA zuzugreifen, dürfen weder Abfragen noch Einträge stattfinden.

Schufa Eintrag wegen offener Forderung

Solche unerledigten Einträge stehen zu Recht in der SCHUFA. Sie werden als erledigt markiert, die Forderung, z.B. ein Kredit, abbezahlt ist. Eine vorzeitige Markierung als "erledigt" ist nicht möglich, da dies weder im Sinne der SCHUFA noch angeschlossenen Unternehmen ist.
  
Daeumling
 
 
 
Bei den ersten beiden geschilderten Fällen hat das ja eigentlich nichts mit vorzeitiger Löschung zu tun, weil diese Einträge ja erst gar nicht in der Schufa drin stehen sollten. Beim dritten Fall, da sollte man natürlich offene und berechtigte Forderungen begleichen und dann hat man natürlich auch ein Anrecht auf Entfernung der Schfaeinträge. Ansonsten unterliegen die Löschungen der Schufadaten wohl unterschiedlichen Fristen, welche zwischen 12 und 36 Monaten liegen.
  
holzer
 
 
 
   
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