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Unterschied zwischen Verrechnungsscheck und Barscheck
 
Mir müsste bitte jemand erklären, wo genau der Unterschied zwischen einem Verrechnungsscheck und einem Barscheck liegt, denn so ganz ist mir der Unterschied zwischen den beiden Schecks leider noch nicht klar geworden. Wann kommt denn ein Verrechnungsscheck zum Einsatz und wann ein Barscheck?

Außerdem gibt es ja dann noch den Orderscheck, den Inhaberscheck, den Rektascheck, den Euroscheck, den Bankscheck, den Reisescheck... also irgendwie komm ich da total durcheinander Traurig
  
Harper
 
 
 
Hallo,

anbei eine kleine Erklärung:

Rektascheck:

Ignorieren Sie den, verwendet heute keiner mehr.

Barscheck / Verrechnungsscheck:

Wann was zum Einsatz kommt, das entscheidet der Aussteller, der hat die freie Wahl, was für einen Scheck er ausstellt. Aus jedem Barscheck wird übrigens durch zwei parallele Zeilen oder den Aufdruck "nur zur Verrechnung" immer und unwiderruflich ein Verrechnungsscheck.

Einen Barscheck können Sie bei ausstellenden Kreditinstitut in Bar einlösen oder bei einer fremden Bank zur Verrechnung einreichen. Anspruch auf Barauszahlung bei einer Fremdbank haben Sie nicht, das ist eine Kulanzleistung, wenn Ihnen der Betrag vorab gutgeschrieben wird.

Einen Verrechnungsscheck können Sie nur zum Einzug auf Ihr Konto einreichen - bei jeder Bank. Eine Barauszahlung können Fremdbanken als Kulanzleistung vornehmen, indem Sie in Vorleistung treten für das Scheckinkasso.

Das ausstellende Institut darf unter keinen Umständen einen Verrechnungsscheck in Bar einlösen! Das wäre ein Verstoß gegen das Scheckgesetz.

Der Vorteil liegt übrigens darin, das Verrechnungsscheck sicherer sind - wird Ihnen der Scheck gestohlen, kann der Inhaber eines Barschecks das Geld in Bar holen und verschwindet auf Nimmerwiedersehen. Der Verrechnungsscheck muss auf ein Konto gehen - gegen den Inhaber können Sie bei Diebstahl Strafanzeige stellen, da die Bank ja den Inhaber des Kontos erfasst hat.

Ein Orderscheck ist eine Variante des Verrechnungsschecks - dieser Scheck kann normal zur Verrechnung eingereicht werden, wird er aber von einer fremden Person eingereicht, muss Ihre Unterschrift auf der Rückseite vorhanden sein (das gilt auch, wenn Sie den Scheck selber einlösen wollen). Diese Unterschrift nennt man Indossament, der Scheck ist dann indossiert.

Wird der Scheck weiter gereicht, muss JEDE Person, die den Scheck abgibt, diesen Scheck indossieren (unterschreiben). Nur mit vollständiger Indossamentenkette ist der Scheck zur Einlösung fähig, ansonsten darf die Bank nicht einlösen. Es reicht die reine Unterschrift, das sog. Blankindossament. Sollten Sie einmal einen Orderscheck haben, wo auf der Rückseite steht "Für mich an die Order von....." und dann mit Unterschrift, das wäre dann ein Vollindossament. Verwendet aber keiner mehr.

Jeder Scheck, der kein Orderscheck ist, ist übrigens ein Inhaberscheck. Der Name sagt einfach dass der, der ihn hat, auch ohne weiteres einlösen darf.

Der Reisescheck ist ein Scheck im Sinne des Scheckgesetzes. Er ist ein Auslandsreisezahlungsmittel, dass die Möglichkeit zur Direktzahlung oder Wiedereinlösung in Bargeld bietet. Solche Schecks werden z.B. von American Express ausgestellt und können weltweit bei fast jeder Bank bestellt und wieder eingelöst werden.

So, ich denke - jetzt sind Sie Scheck-Profi Smilie

Viele Grüße,
  
Sirius
 
 
 
   
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