Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Selbständigkeit
    

Was ist bei Firmendarlehen an Mitarbeiter zu beachten?

 
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeiten ein Firmendarlehen an. Welche weiteren Bezeichnungen für den Firmenkredit an einen Beschäftigten sind gebräuchlich? Worauf ist bei der Kreditvergabe an eigene Mitarbeiter zu achten? Wie sind denn eigentlich die eingenommenen Zinsen vom Unternehmen zu versteuern? Darf der Arbeitgeber die Refinanzierungskosten für das Mitarbeiterdarlehen als Betriebsausgaben absetzen? Muss der begünstigte Arbeitnehmer Steuern auf den geldwerten Vorteil bezahlen? Hat schon mal jemand ein Firmendarlehen vergeben oder erhalten und weiß da nähere Einzelheiten dazu?
  
Preusse
 
 
 
Weitere Bezeichnungen für das Firmendarlehen an Mitarbeiter sind Mitarbeiterkredit, Mitarbeiterdarlehen, Arbeitgeberkredit und Arbeitgeberdarlehen. In Unternehmen mit Betriebsrat ist es ratsam, die Regeln bezüglich des Firmenkredites an die Beschäftigten in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Damit die Nachfrage nach Arbeitgeberkrediten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebes nicht überschreitet, kann diese eine Höchstgrenze für das jährliche Kreditvolumen vorsehen.

Das Unternehmen versteuert die Zinseinnahmen als Betriebseinnahmen, während die Refinanzierungskosten vollständig als Betriebsausgaben absetzbar sind. Der Arbeitnehmer muss aber den geldwerten Vorteil versteuern, sofern der zu zahlende Zinssatz weniger als 96 Prozent des durchschnittlichen Kreditzinses beträgt. Die Steuerpflicht entfällt, sobald der noch nicht getilgte Teilbetrag des Firmenkredites für den Arbeitnehmer 2600 Euro oder weniger beträgt. Der Vertrag beziehungsweise die Betriebsvereinbarung enthält eine Klausel, wonach der gesamte noch offenstehende Kredit bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen umgehend fällig wird.
  
steffel
 
 
 
Bei meinem vorhergehenden Arbeitgeber konnte man auch ein Mitarbeiterdarlehen beantragen und das haben auch einige Mitarbeiter in Anspruch genommen. Denn da konnte man einen Kredit von bis zu 50.000€ bekommen und die meisten haben diese Summe in eine Immobilienfinanzierung mit einfließen lassen. Zinsfrei war dieses Mitarbeiterdarlehen natürlich auch nicht, sondern "nur" 0,5% an Zinsen günstiger, was eben am Markt dafür durchschnittlich verlangt wurde.

Dass der Arbeitgeber diese Gelder als Betriebsausgaben steuerlich absetzen kann, das kann ich mir kaum vorstellen und das die kreditnehmenden Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil hätten versteuern müssen, davon habe ich auch nie etwas mitbekommen. Aber natürlich wurde mit solchen Firmendarlehen auch nicht nur so um sich geworfen und die musste man fein säuberlich beantragen, dann wurde genauestens geprüft und je nachdem dann eben entschieden.
  
zwilling
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web