Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Selbständigkeit
    

Voraussetzungen um Börsenmakler zu werden

 
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Börsenmakler zu werden? Gelten für die Zulassung zu diesem Beruf ausschließlich fachliche Kriterien wie eine passende Ausbildung oder müssen Bewerber auch persönliche Voraussetzungen erfüllen? Welche Eigenschaften soll der angehende Börsenmakler erfüllen? Welches Gremium nimmt die Prüfung für die Zulassung zum Börsenmakler ab? Kann diese später widerrufen werden?
  
Manni78
 
 
 
Die Tätigkeit als Börsenmakler erfordert neben einer fundierten Ausbildung die fachliche ebenso wie die persönliche Eignung. Diese stellt dann die Börsenkommission im Rahmen einer Prüfung fest. Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung muss der angehende Börsenmakler neben einer Banklehre auch Erfahrung im Wertpapiergeschäft nachweisen und einen fünftägigen Lehrgang, den die Deutsche Börse durchführt, erfolgreich abschließen.

Neben dem Fachwissen achtet die Prüfungskommission auf die Fähigkeit, auch in Hektik die Gesamtübersicht zu bewahren sowie auf die Beratungsqualität der Bewerber. Vor der Aufnahme seiner Tätigkeit muss der angehende Börsenmakler eine von der Börse festgesetzte Kaution als Geld oder als Bankbürgschaft hinterlegen. Die Lizenz zur Maklertätigkeit an der Börse kann widerrufen werden, was vor allem bei Insidergeschäften erfolgt. In Österreich erfolgt die Zulassung als Börsenmakler nach einem bestandenen einwöchigen Lehrgang an der Wiener Börse.
  
Mikado
 
 
 
Ich würde ja auch mal sagen, um ein Börsenmakler oder Börsenhändler werden zu können, da sollte man schon eine Bankenlehre oder eine kaufmännische Ausbildung bei einer Versicherung mal hinter sich bringen. Noch vorteilhafter ist es dann sicherlich, wenn man dieser Ausbildung ein Studium von Betriebswirtschaft oder Finanzwissenschaft folgen lässt, denn das steigert die Einstiegsmöglichkeiten bestimmt auch enorm. Wobei aber der Wertpapierbroker in Deutschland wohl kein eigenständige und anerkannte Berufsbezeichnung ist. Was eine Zulassung zum Börsenmakler angeht, so wird diese wohl von einem Börsenvorstand erteilt und kann dementsprechend von diesem auch wieder entzogen werden.
  
schwabenlaendle
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web