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Kontoumstellung auf IBAN und BIC widersprechen?

 
Die Bankkonten wurden automatisch auf die IBAN und auf die BIC umgestellt, damit Zahlungen im SEPA-Raum vereinfacht werden. Viele Kunden empfinden die Umstellung auf die IBAN und die BIC jedoch als kompliziert, da sie ihre bisherige Kontonummer sowie die Bankleitzahl gewohnt sind. Besteht die Möglichkeit, der automatischen Umstellung des Kontos auf IBAN und BIC zu widersprechen und die weitere Kontoführung mit der Bankleitzahl und der Kontonummer zu verlangen?
  
bayovare
 
 
 
Die Umstellung der bestehenden Konten auf IBAN und BIC entspricht gesetzlichen Vorgaben. Sie muss deshalb von jeder Bank vorgenommen werden. Betroffen sind nicht nur Girokonten, sondern auch Sparkonten und weitere Bankkonten. Die Umstellung erfolgt automatisch, wobei die IBAN in der Regel die bisherige Bankleitzahl ebenso wie die Kontonummer erkennen lässt.

Eine Ausnahme gilt jedoch für wenige Banken, die nach einer Fusion zeitweise zwei unterschiedliche Bankleitzahlen verwendet haben und diese im Zuge der Kontoumstellung zusammenfassen. Ein Widerspruch des Kontoinhabers gegen die Umstellung der Kontobezeichnung auf IBAN und BIC wäre wirkungslos und würde im Falle der Berücksichtigung den Zahlungsverkehr verkomplizieren.

Zudem besteht grundsätzlich kein Recht auf einen Widerspruch, wenn die Bank die Kontonummern verändert, was außer aufgrund der Umstellung auf IBAN und BIC auch aus betrieblichen Gründen möglich ist.
  
Maggie
 
 
 
   
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