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Höhe und Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes

 
Wer arbeitslos wird, erhält ja auch Arbeitslosengeld. Wie hoch ist dieses und von welcher Bemessungsgrundlage wird denn das Arbeitslosengeld berechnet? Was ist das Bemessungsentgelt in der Arbeitslosenversicherung? Werden Zulagen, für die derzeit weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldes ebenfalls bewertet? Gibt es für einzelne Anspruchsberechtigte Abweichungen von der üblichen Berechnungsmethode für die finanzielle Leistung der Arbeitslosenversicherung? Können denn auch Selbstständige Arbeitslosengeld beantragen?
  
mister-xxl
 
 
 
Das Bemessungsentgelt bezeichnet in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung den Betrag, von dem aus das Arbeitslosengeld berechnet wird. Dieses wird anhand der Bruttoentgelte des letzten Jahres ermittelt, wobei in der Sozialversicherung beitragsfreie Zulagen wie für die Arbeit an Feiertagen und in der Nacht üblich nicht mitberücksichtigt werden.

Von diesem Betrag werden pauschal einundzwanzig Prozent als Ansatz für die Lohnsteuer und den Arbeitnehmeranteil an der gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen. Dieser Wert ergibt das Leistungsentgelt, von dem Arbeitslose ohne unterhaltsberechtigte Kinder sechzig Prozent und Arbeitslosengeldempfänger mit mindestens einem abhängigen Kind siebenundsechzig Prozent erhalten.

Ehemalige Selbstständige, die sich bei Beginn ihrer Tätigkeit freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern können, erhalten einen von der Schulbildung abhängigen Pauschalbetrag. Die Berechnung des Arbeitslosengeldes erfolgt je Kalendertag, wobei für jeden Monat unabhängig von dessen tatsächlicher Länge dreißig Kalendertage anzunehmen sind.
  
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