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Berechnung Nettokreditbetrag und Bruttokreditbetrag

 
Welcher Unterschied besteht zwischen einem Nettokreditbetrag und einem Bruttokreditbetrag? Welcher der beiden Beträge kommt tatsächlich zur Auszahlung? Hat sich das Verbot der Berechnung von Bearbeitungsentgelten auf den möglichen Unterschied zwischen dem Bruttokreditbetrag und dem Nettokreditbetrag ausgewirkt? Welche Kosten verringern den Bruttokreditbetrag zur netto ausgezahlten Kreditsumme? Welcher Kreditbetrag ist für die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes maßgeblich? Welche Rolle spielen denn die verschiedenen Finanzierungsarten?
  
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Der Nettokreditbetrag bezeichnet die Kreditsumme, die tatsächlich zur Auszahlung gelangt. Bei Verbraucherkrediten entspricht der Bruttokreditbetrag dem netto ausgezahlten Geldbetrag, sofern der Kreditnehmer keine Ratenschutzversicherung abschließt.

Die Berechnung des effektiven Jahreszinses erfolgt grundsätzlich anhand der Bruttokreditsumme, allerdings wird die Prämie für eine Kreditausfallversicherung nur berücksichtigt, wenn der Kreditgeber deren Abschluss verbindlich vorschreibt. Früher waren Bearbeitungsentgelte bei der Kreditvergabe üblich, weshalb sich der Bruttokreditbetrag stärker als heute vom Nettokreditbetrag unterscheidet.

Mögliche Unterschiede zwischen beiden Beträgen ergeben sich heute außer aufgrund einer Kreditausfallversicherung bei der Beauftragung eines Kreditvermittlers, der dem Kreditnehmer eine Erfolgsprovision berechnet. Bei der Immobilienfinanzierung sind zusätzlich ein Disagio und die Weiterberechnung der Schätzkosten zur Ermittlung des Immobilienwertes an den Kreditnehmer denkbar.
  
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