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Wie berechnet man die Höhe der Körperschaftssteuer?

 
Wie wird denn eigentlich die Höhe der Körperschaftssteuer berechnet? Gibt es einen einheitlichen Steuersatz oder richtet sich dieser nach der Höhe des Gewinnes? Wie ist der Gewinn einer Körperschaft zu ermitteln? Gibt es Freibeträge, welche den festzusetzenden Betrag der Körperschaftssteuer verringern? Gibt es hinsichtlich der möglichen Abzüge Unterschiede zwischen der Versteuerung von Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen?
  
Oskar
 
 
 
Ein wesentlicher Unterschied hinsichtlich der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes besteht darin, dass Körperschaften die Gewerbesteuer nicht teilweise vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen dürfen. Die weiteren Bestimmungen entsprechen weitgehend denen des Einkommensteuergesetzes. Insbesondere sind die nicht abziehbaren Ausgaben dem zuvor ermittelten Gewinnbetrag zuzurechnen.

Die Höhe der Körperschaftssteuer beläuft sich einheitlich auf fünfzehn Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und somit faktisch auf 15,825 Prozent. Freibeträge existieren für landwirtschaftliche Genossenschaften (15 000 Euro) und für die meisten steuerpflichtigen Vereine (5000 Euro). Verlustvorträge sind mit Einschränkungen möglich.

Zusätzlich zur von der Körperschaft gezahlten Körperschaftssteuer versteuert der Empfänger der Auszahlungen einer inländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft diese auch noch über die Abgeltungssteuer. Diese weitere Steuerpflicht begründet den relativ niedrigen Steuersatz der Körperschaftssteuer, deren Aufkommen dem Bund und den Ländern zusteht.
  
Mikado
 
 
 
Der Körperschaftssteuer unterliegen ja wohl nur Kapitalgesellschaften und deren Berechnung stellt sich, je nachdem wo man wohnt, etwas unterschiedlich dar. Maßgebend ist in erster Linie natürlich immer der zu versteuernde Jahresüberschuss oder Unternehmensgewinn, aber auch wichtig ist der jeweilige Hebesatz der Gemeinde oder der Stadt, wo man sein Unternehmen angesiedelt hat. Und legale Möglichkeiten das Betriebsergebnis einer Kapitalgesellschaft etwas nach unten zu korrigieren, die gibt es natürlich auch, aber was da Anerkennung findet oder auch nicht, das wird in den Körperschaftsteuerrichtlinien abgehandelt oder kann auch jeder versierte Steuerberater besser erklären.
  
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