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Was finanziert man mit einem Abzugskredit?

 
Zu den Kreditformen, bei denen Besonderheiten zu beachten sind, gehört der Abzugskredit. Was ist ein solcher und welche Anschaffungen oder Investitionen können mit einem Abzugskredit finanziert werden? Ist der Kredit an einen Aktionär oder an das Mitglied einer Genossenschaftsbank bereits als Abzugskredit zu werten oder übt der Kreditnehmer in diesen Fällen nur einen geringen Einfluss auf das Geschäftsverhalten des Instituts aus?
  
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Ein Abzugskredit verringert das Eigenkapital der Bank und ist meldepflichtig. Als Abzugskredite werden Darlehen an Entscheidungsträger sowie Kredite einer Muttergesellschaft an ihre Tochterfirmen bezeichnet. Da Privataktionäre und Genossenschaftsmitglieder im Bankwesen grundsätzlich nicht als Entscheidungsträger gelten, gehören an sie vergebene Darlehen nicht zu den Abzugskrediten.

Bei institutionellen Anlegern ist hingegen im Einzelfall zu prüfen, ob diese vielleicht über einen nennenswerten Einfluss auf der Hauptversammlung verfügen. Der Abzugskredit kann für beliebige Zwecke vergeben werden, üblicherweise dient er der Finanzierung umfangreicher Investitionen oder der Anschaffung teurer Güter, zu denen vor allem Immobilien und hochpreisige Autos gehören.

Bei einer engen Verflechtung zwischen einem Unternehmen als Kreditgeber und der Bank ist das in diesen Fällen überwiegend für betriebliche Investitionen und Betriebserweiterung vorgesehene Darlehen ebenfalls als Abzugskredit zu behandeln.
  
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