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Fristen um Kreditbearbeitungsgebühren zurückzufordern

 
Kreditbearbeitungsgebühren beziehungsweise Entgelte für die Kreditantragsbearbeitung sind wohl nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig. Das war für abgelehnte Kreditanträge ohnehin unstrittig, während viele Geldinstitute auch die entsprechenden Entgelte als gerechtfertigt ansahen, wenn sie diese korrekt in den effektiven Jahreszins eingerechnet hatten.

Dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof inzwischen endgültig widersprochen. Aus diesem Grund besteht ja jetzt ein Rückzahlungsanspruch für berechnete Kreditbearbeitungsgebühren, sofern dieser nicht verjährt ist. Welche Frist ist für die Rückforderung von Kreditbearbeitungsentgelten zu berücksichtigen? Hat da jemand Erfahrungen?
  
holzer
 
 
 
Für die Rückforderung der zu Unrecht erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren gilt immer die allgemeine Verjährungsfrist. Diese beläuft sich auf drei Jahre, wobei die Frist erst mit dem Ende des Kalenderjahrs der Darlehensaufnahme beginnt. Kunden können somit innerhalb der ersten drei Jahre nach der Kreditauszahlung die zu Unrecht berechneten oder erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren von ihrer Bank zurückverlangen.

Das gilt auch für bereits vollständig getilgte Kurzzeitkredite. Nach dem Urteil vom 28. Oktober 2014 wurde zunächst eine längere Frist für die Rückforderung festgesetzt, welche noch im Jahr 2004 abgeschlossene Darlehensverträge umfasste. Das Gericht begründete die verlängerte Verjährungsfrist mit der lange Zeit unklaren Gesetzeslage.

Die Verjährung hemmende Maßnahmen wie die Klage auf Rückerstattung führen jedoch weiterhin zu einer Fristverlängerung. Da das nicht für die bloße Zahlungsaufforderung an die Bank gilt, sollten betroffene Bankkunden sich rechtzeitig an die zuständige Schiedsstelle wenden oder gleich Klage erheben.
  
pokerface
 
 
 
   
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