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Invaliditätsleistungen privater Unfallversicherungen

 
Bekommt man Unfallbedingt einen Invaliditätsgrad anerkannt, so kann man ja auch Leistungen aus der Unfallversicherung beziehen. Aber was zählt denn eigentlich alles als Invaliditätsleistungen? Welche Zahlungen könnte man denn bis zu welcher Höhe erwarten oder beanspruchen? Bietet die gesetzliche Unfallversicherung neben monetären, eigentlich auch noch andere Leistungen an?
  
Klartext
 
 
 
Die Invaliditätsleistungen der privaten Unfallversicherung bestehen meistens aus der Zahlung eines Einmalbetrages gemäß der Gliedertaxe und der monatlichen Rentenzahlung. Ebenfalls als Invaliditätsleistungen angesehen werden können die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, der Dread-Disease-Versicherung und der Grundfähigkeitsversicherung, auch wenn deren Leistungspflicht nicht immer auf einer dauerhaften Invalidität beruht, sondern zum Teil auch heilbare Erkrankungen umfasst.

Zu den Invaliditätsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und der Rentenversicherung gehören unter anderen auch Wiedereingliederungsmaßnahmen in das Berufsleben, die häufig mit einer Umschulung aus Gesundheitsgründen verbunden sind. Soldaten beispielsweise haben bei im Dienst erlittenen Verwundungen und Verletzungen einen umfassenden Anspruch auf Invaliditätsleistungen gegenüber ihrem Dienstherrn.
  
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