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Aktuelle Sparerfreibeträge auf Zinsen und Kapitalerträge

 
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bei der Einkommensteuer ja immer steuerpflichtig. Es gilt allerdings ein besonderes Einzugsverfahren mit einem einheitlichen Steuersatz, welches ab Abgeltungssteuer bekannt ist. Zudem kommen bei der Besteuerung von Zinsen und Kapitalerträgen Freibeträge zur Anwendung. Wie hoch sind die Freibeträge bei Einkünften aus Kapitalvermögen? Auf welche Art werden die entsprechenden Freibeträge geltend gemacht?
  
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Die Freibeträge auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, wozu auch Dividenden und Kursgewinne bei Aktien und vergleichbaren Wertpapieren gehören, belaufen sich aktuell auf 801 Euro jährlich für Einzelpersonen und 1602 Euro im Jahr für Ehepaare bei Zusammenveranlagung. Der Freibetrag wird durch das Einreichen eines Freistellungsauftrages beim Geldinstitut geltend gemacht.

Sollten Steuerpflichtige diesen möglicherweise vergessen, können sie die bezahlten Beträge vom Finanzamt zurückfordern. Der Steuersatz auf Kapitalvermögen beträgt derzeit fünfundzwanzig Prozent zusätzlich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Der Sparerfreibetrag gilt für private, nicht aber für geschäftliche Geldanlagen.

Der zusätzliche Abzug von Werbungskosten ist bei Einkünften auf Zinsen und Kapitalerträge jedoch nicht möglich, da der Sparerfreibetrag bereits eine Werbungskostenpauschale enthält. Weiterhin steuerfrei bleibt der Kursgewinn bei körperlich gehaltenen Edelmetallen, wenn der Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgt.
  
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