Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Bank und Girokonto
    

Kontoinhaber beim Bankkonto wechseln

 
In einigen Fällen kann ein Wechsel des Kontoinhabers für ein bestehendes Bankkonto erforderlich sein. Das trifft unter anderem bei nicht eingetragenen Vereinen oder bei der Klassenkasse zu, wenn eine andere als die bisherige Person die finanzielle Verantwortung übernimmt. Ist ein derartiger Wechsel grundsätzlich möglich und wie wird er vorgenommen? Gibt es Alternativen zum Wechsel des Kontoinhabers? Was gilt im Fall einer Namensänderung durch Heirat oder Scheidung?
  
Charts
 
 
 
Da das Bankkonto zugleich ein Vertragskonto abbildet, ist ein Inhaberwechsel grundsätzlich nicht möglich. Einige Banken gestatten einen solchen bei der Umwandlung eines Einzelkontos in ein Gemeinschaftskonto oder umgekehrt. Einfacher als der Wechsel des Inhabers bei einem bestehenden Bankkonto ist dessen Kündigung und die Eröffnung eines neuen Kontos.

Ersatzweise kann auch die künftig verantwortliche Person als Bevollmächtigter eingetragen werden. Es ist rechtlich möglich, Zahlungen für eine andere Person als den Kontoinhaber auf einem Konto zu empfangen. Diese muss sich gegenüber dem Geldinstitut ausweisen, zudem bieten nicht alle Geldinstitute diese Möglichkeit an.

In der Praxis wird die Übereinstimmung des Kontoinhabers mit dem Empfängernamen einer Zahlung ohnehin nicht mehr kontrolliert. Die Anpassung der Kontobezeichnung an einen neuen Namen ist sowohl bei Geschäftskonten als auch bei privaten Girokonten möglich.
  
Astrid
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web