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Dauer und Ablauf einer SEPA-Lastschrift
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Wie läuft eigentlich eine SEPA-Lastschrift ab und innerhalb welchen Zeitraums erfolgt sie? Welche Voraussetzungen muss der Empfänger des mittels einer Lastschrift eingezogenen Geldes erfüllen? Gibt es hinsichtlich des Verfahrens Unterschiede zwischen der SEPA-Lastschrift für Privatkonten und der Vorgehensweise bei auf Geschäftskonten bezogenen Lastschriften? Ist das Zahlungsverfahren per Unterschrift, bei dem es sich faktisch um eine Lastschrift handelt, weiterhin möglich?
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Der Unterschied zwischen einer SEPA-Basislastschrift und einer SEPA-Firmenlastschrift besteht darin, dass letzterer nicht widersprochen werden kann. Sie ähnelt also dem früheren Abbuchungsverfahren, ist aber nur noch bei Geschäftskonten möglich. Der Zahlungsempfänger muss jedoch seitens seiner Bank zum Lastschriftverfahren zugelassen sein und über ein Lastschriftmandat des Zahlungspflichtigen verfügen. Die SEPA-Lastschrift soll bei erstmaligem Geldeinzug fünf Tage vor der Fälligkeit und später drei Tage vor dem Zahlungstermin eingereicht werden.
Die dreitägige Frist gilt dann auch bei einmaligen Lastschriften. Abweichend von der Grundregel sind Lastschriften nach der Zahlung mittels Unterschrift übergangsweise mit kürzeren Fristen zugelassen. Diese Übergangsfrist endet am 31.Januar 2016. Ab Februar 2016 sind nach der derzeitigen Gesetzeslage EC-Zahlungen nur noch mit Geheimzahl möglich. Bei Kreditkartenzahlungen besteht hingegen ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kreditkartengesellschaft.
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