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Schufa Eintrag löschen lassen - Kosten, Vorgehensweise, Info

 
Vielleicht mal ein paar grundlegende Informationen zu einer oft gestellten Frage. Ist es möglich einen Schufa Eintrag wieder löschen zu lassen?

Hier vielleicht mal ein paar Informationen. Grundsätzlich ist es so, dass die meisten Daten nach drei Jahren gelöscht werden. Zusätzlich ist es möglich, dass man die Löschung seiner Daten verlangt. Allerdings gilt hier die Einschränkung dass nur unrichtige Angaben gelöscht werden. Falls sich die Schufa weigert bleibt leider nur der gerichtliche Weg.

Um zu erfahren, welche Daten bei der Schufa hinterlegt sind kann man gegen eine geringe Gebühr eine Selbstauskunft verlangen. Weiß jemand noch ein paar Details?
  
H. D. B.
 
 
 
In der Tat kann und sollte dieses Thema hier detaillierter betrachtet werden, denn schließlich verhindern Schufaeinträge oft die Aufnahme von Darlehen, die Gewährung von Händler Finanzierungen und Ratenkauf. Im Folgenden sollten wir jedoch definitiv unterscheiden zwischen der Löschung von korrekten Einträgen vor der 3-Jahres-Frist, nach der 3-Jahres-Frist und der Löschung von falschen Einträgen vor und nach der 3-Jahresfrist.

Welche Einträge werden wie lange gespeichert bzw. wann gelöscht?
- Anfragen (zum Beispiel für eine Kreditkarte oder ein Girokonto) - nach 12 Monaten (in Auskünften 10 Tage lang zu sehen)
- Bürgschaften - umgehend nach Abzahlung des Kredites
- Kredite, Darlehen, Finanzierungen - 3 Jahre nach der vollständigen Begleichung
- Girokonten bzw. Kreditkartenkonten - sofort nach Auflösung
- Geschäftliche Vertragsbrüche (Bsp. Handyvertrag nicht bezahlt) - 3 Jahre nach Begleichung der Forderung
- Eidesstattliche Versicherung / Offenbarungseid / Haftbefehl zur Erwirkung des Offenbarungeids - nach 3 Jahren (Nachweis, dass die Daten aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts gelöscht wurden)
- Handels Kundenkonten - nach 3 Jahren

Berechtigten Schufaeintrag vorzeitig löschen lassen
Nehmen wir an, du stehst in der Schufa wegen Überziehung und Nichtbezahlen eines gewährten Dispokredites. Nun begleichst du die ausstehenden Schulden bei der Bank, trotzdem stehst du nun aber mit eben diesem Eintrag noch bis zum Ablauf der 3-Jahres-Frist in der Schufakartei, sofern du nichts unternimmst. Gleich vorab: du hast keinen rechtlichen Anspruch, dass die Daten vor Ablauf der dreijährigen Frist gelöscht werden, auch wenn die Schuld beglichen ist. Trotzdem hast du Möglichkeiten, eine vorzeitige Löschung zu erwirken:

a) Wenn die Zahlung wirklich erledigt und damit deine Schuld beglichen ist, wende dich schriftlich in höflicher Form an deine(n) ehemaligen Gläubiger und bitte darum, dass diese(r) eine Löschung bei der Schufa erwirkt. Lege in deinem Schreiben dar, dass die Verbindlichkeiten nicht mehr bestehen, da du bezahlt hast. Setze eine ausreichende Frist, innerhalb der die Gläubiger die Schufaeinträge löschen lassen sollen, füge deinem Schreiben Belege bei, die die Zahlung deiner Schulden bestätigen.

b) Die Gläubiger weigern sich, eine Löschung deiner negativen Einträge trotz Erledigung zu veranlassen - wende dich schriftlich an die Schufa und fordere sie auf, den Schufa Eintrag (bzw. die Schufa Einträge) zu löschen, füge deinem Schreiben Belege über die erledigten Verbindlichkeiten bei. Wie bereits erwähnt, du hast keinen Rechtsanspruch auf die Löschung, löscht die Schufa die Einträge nicht, so wird sie jedoch zumindest die Erledigung der Verbindlichkeit in der Schufakartei vermerken.

Unberechtigten Schufa Eintrag löschen lassen
Es kann durchaus vorkommen, dass man ohne Anlass in der Schufa negativ vermerkt ist, oder dass Daten einfach falsch gespeichert wurden, erledigte Verbindlichkeiten auch nach Ablauf der Löschfrist nicht entfernt wurden. Du selbst musst nun veranlassen, dass die Daten berichtigt bzw. gelöscht werden, und zwar indem du dich an die nächste Schufa Geschäftsstelle wendest und dich in deinem Schreiben auf § 33 ff. BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) berufst. Ebenso kannst du dich an das Verbraucherservicezentrum wenden, die Anschrift bzw. die Telefonnummer findest du auf Schufa.de

Es kann jedoch sein, dass die Schufa diese Daten nicht fristgerecht überprüfen kann, dann werden die Einträge nicht gelöscht, sondern nur gesperrt bis zur Klärung des Sachverhalts. Am besten wendet man sich sowieso auch noch an die ehemaligen Gläubiger bzw. den entsprechenden Schufa Vertragspartner, der den Eintrag veranlasst hat, und fordert diese(n) zum Widerruf der Eintragung auf: der Widerruf unkorrekter Einträge ist Pflicht für die Schufa-Vertragspartner. Weiterhelfen könnte dir diese Mustervorlage an die Schufa bzw. das Muster Anschreiben zur Löschung des Schufa-Eintrags: Muster Vordruck Anschreiben Schufa (unter Punkt 14. zu finden).

Noch ein kleiner Tipp zum Schluss: man findet im Internet diverse Anbieter, die dir versprechen, sich um deine Schufaeinträge zu kümmern und die Löschung zu erwirken - natürlich nur gegen ein gewisses Entgelt. Ich empfehle dir, solche Angebote nicht zu beachten - kümmere dich, wie oben beschrieben, selbst darum, mehr kann niemand machen, auch kein Anwalt, der viel Geld von dir haben möchte und dir die Löschung der Daten möglicherweise sogar garantiert (und diese Garantie ggf. nicht einhalten kann).
  
Preusse
 
 
 
Wenn man zu oft gestellten Fragen rund um das Thema Schufa eine Antwort sucht, dann ist man ja bestimmt auch auf meineschufa.de ganz gut beraten. Dort findet man alle Schufarelevanten Informationen für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Natürlich wird man immer in einer gewissen Nachweispflicht stehen, wenn man einen Schufaeintrag für ungerechtfertigt hält und diesen gelöscht haben möchte. Aber wenn man da kann, dann steht wohl einer Löschung eines Schufaeintrags nicht viel im Wege.
  
Freibeuter
 
 
 
   
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