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Was fließt in Bewertung von Betriebsvermögen ein?

 
Bei der Wertermittlung eines Betriebes und auch bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ist der Umfang des Betriebsvermögens von Bedeutung. Wie wird denn aber das Betriebsvermögen ermittelt und welche Bestandteile fließen in dessen Feststellung ein? Wie wird das vorhandene Betriebsvermögen bewertet? Erfolgt je nach Verwendungszweck eine unterschiedliche Bewertung des Betriebsvermögens?
  
Maggie
 
 
 
Die Bewertung des Betriebsvermögens erfolgt je nach Verwendungszweck tatsächlich unterschiedlich, wobei sich die Varianten auf die Wertberechnung und nicht auf die einfließenden Vermögensbestandteile beziehen. In die Bewertung des Betriebsvermögens fließt das Anlagevermögen wie Grundstücke und Maschinen ebenso wie das Umlaufvermögen ein, wozu Forderungen - sofern sie nicht als uneinbringlich bewertet werden - und Guthaben gehören. Bei der Vermögensermittlung ist das negative Vermögen wie Bankschulden und offene Rechnungen abzuziehen.

Zu mindestens zehn Prozent betrieblich genutzte Gegenstände, die sich im Privatbesitz befinden, können als gewillkürtes Betriebsvermögen in die Berechnung und Bewertung des Betriebsvermögens einfließen. Ebenfalls zum Betriebsvermögen gehört das nur bei Personengesellschaften vorhandene Sondervermögen. Banken achten auch bei der Bewertung des Betriebsvermögens als Kreditsicherheit zusätzlich auf die Verwertbarkeit.
  
klingelton
 
 
 
Natürlich spielt der Verwendungszweck eine ganz große Rolle bei der Bewertung von Betriebsvermögen. Denn es macht ja einen Riesenunterschied, ob ich beispielsweise einen Betrieb vererben oder verkaufen möchte. Das kann sich schon steuerlich ziemlich erheblich auswirken und von daher gibt es auch einige und verschiedene Möglichkeiten der Betriebsvermögensbewertung.

Diese sind aber sehr individuell, so dass man hier gar keine allgemeingültige Empfehlung für eine Betriebsbewertung aussprechen kann, denn es macht natürlich auch einen großen Unterschied, ob man das Betriebsvermögen einer Arztpraxis oder einer Bäckerei bewerten möchte. Da geistern dann in der Fachliteratur auch Begriffe wie Ertragswertverfahren oder auch Substanzwertermittlung herum und deswegen würde ich mich in solchen Angelegenheiten, immer an einen versierten Steuerberater wenden.
  
Pommersche
 
 
 
   
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