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Kann man Aktienverluste mit der Steuer verrechnen?

 
Bei einer Geldanlage in Aktien und deren anschließendem Verkauf sind ja sowohl Gewinne als auch Verluste möglich. Wie werden Aktienverluste steuerlich berücksichtigt? Lassen sich diese mit der Steuerschuld verrechnen? Werden Aktiengewinne und Aktienverluste innerhalb eines Jahres miteinander verrechnet? Erfolgt die Verrechnung bereits bei der Abgeltungssteuer oder muss der Depotinhaber sie gesondert beantragen?
  
schafspelz
 
 
 
Aktienverluste können aktuell nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, wobei der Verlustvortrag auf das Folgejahr durchaus zulässig ist. Falls das Verlustgeschäft vor einem Gewinngeschäft erfolgt, sollte die Depotbank bei der Abgeltungssteuer die Verrechnung direkt vornehmen.

Falls der Aktienverkäufer jedoch zunächst einen Gewinn und später einen Verlust erzielt, kann die Bank die bereits gezahlte Abgeltungssteuer bis zum Jahresende beim Finanzamt zurückfordern, was häufig nur erfolgt, wenn der Depotinhaber diese Vorgehensweise ausdrücklich verlangt.

Andernfalls besteht meinem Kenntnisstand nach die Möglichkeit der Verrechnung der zu viel bezahlten Abgeltungssteuer bei der Einkommensteuererklärung. Diese ist auch erforderlich, wenn die Gewinne und Verluste auf mehr als ein Depot verteilt aufgetreten sind. Die Verrechnung der Aktienverluste mit anderen Steuern ist nicht mehr erlaubt.
  
takker
 
 
 
   
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