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Mit Betriebspacht in die Selbständigkeit sinnvoll?

 
Ist es sinnvoll, eine Selbständigkeit über die Form einer Betriebspacht aufzunehmen? Worauf müssen junge Selbständige achten, wenn sie sich für die Übernahme einer Betriebspacht entscheiden? Welche Bedingungen sind für die Betriebspacht zu beachten? Ist ein Franchise-Vertrag eine Alternative zu einer Betriebspacht? Worin besteht der Unterschied zwischen einer Betriebspacht und einer Betriebsüberlassung?
  
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Der Aufbau einer Selbständigkeit mittels einer Betriebspacht ist sinnvoll und in einigen Teilbereichen nahezu unvermeidbar. Eine Betriebspacht setzt deutlich weniger Eigenmittel als eine vollkommen eigene Betriebsstätte voraus. Das gilt besonders dann, wenn die Einrichtung des Betriebes ganz oder teilweise vom Verpächter gestellt wird, wie es unter anderem in der Verpachtung von Gaststätten üblich ist. Bei Franchise-Verträgen gibt der Selbständige einen deutlich größeren Teil seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit als bei einem Pachtvertrag auf.

Der Unterschied zur Betriebsüberlassung besteht praktisch darin, dass ein Pachtvertrag abgeschlossen wird, während bei der Überlassung die Nutzung mittels einer anderen vertraglichen Basis erfolgt. Wie bei jeder beginnenden Selbständigkeit, so ist auch beim Abschluss eines Betriebspachtvertrages auf ausreichendes Wissen über unternehmerisches Handeln und über das vertriebene beziehungsweise hergestellte Produkt erforderlich.
  
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Je nachdem mit was man gedenkt sich mal selbständig zu machen, kann es durchaus sinnvoll sein, sich mal auch über ein Pachtmodell Gedanken zu machen. Nehmen wir doch nur mal als Beispiel man wöllte ein Restaurant eröffnen, da kann man natürlich auch ein schon eingeführtes Lokal gegen Pachtzahlung übernehmen. Da muss man nur mit spitzem Bleistift genau die Pacht- und Nebenkosten kalkulieren und dann eben schauen, ob sich dieses Geschäftsmodell unter dem Strich rechnet. Genau so ist es bei Franchise-Verträgen, die können sich schon auch lohnen, nur würde ich da ganz genau darauf achten, dass diese nicht in eine Art Knebelvertrag ausarten, denn das wird ja auch oftmals bemängelt.
  
Barmann
 
 
 
   
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