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Welche Versicherungen bieten Beitragsrückgewähr an?

 
Die Beitragsrückgewähr ist eine Zahlung eines Versicherers an den Kunden, wenn dieser keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Für welche Versicherungen ist ein die Beitragsrückgewähr vorsehender Versicherungsvertrag erhältlich? Welche Bedingungen sind denn eigentlich zu erfüllen, damit Versicherte in den Genuss der Beitragsrückgewähr kommen? Gibt es Leistungen, deren Inanspruchnahme durch den Versicherungsnehmer die Beitragsrückgewähr nicht ausschließt?
  
Lalilu
 
 
 
Die Beitragsrückgewähr ist grundsätzlich bei allen Versicherungsarten vorstellbar, verbreitet ist sie überwiegend in der privaten Krankenvollversicherung sowie der Unfallversicherung. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse in gewisser Weise die Funktion einer Beitragsrückgewähr, indem sie die künftig zu zahlenden Versicherungsprämien verringert. Für die Beitragsrückgewähr einer privaten Krankenkasse ist nicht zwingend der vollständige Verzicht auf die Inanspruchnahme aller Leistungen erforderlich, vielmehr schreiben einige Versicherer Vorsorgeuntersuchen sogar vor.

Seit einiger Zeit bieten wohl nur noch eher wenige Versicherungsgesellschaften auch eine Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr an, deren eventuelle Auszahlung die Versicherungskunden jedoch mit überdurchschnittlich hohen Prämien erkaufen müssen. Eine Besonderheit stellt die Beitragsrückgewähr einer privaten Rentenversicherung dar. Diese tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer vor dem Erreichen des Rentenalters verstirbt und wird an den Begünstigten ausgezahlt.
  
Sunny
 
 
 
Ich selber kenne nur die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, weil die hatten wir selbst schon mal in Form einer Familienunfallversicherung abgeschlossen. Diese Art Versicherung kann ich auch wirklich nur empfehlen, denn unser Vertrag war zumindest so ausgestaltet, dass selbst wenn wir einige Unfälle gehabt und Leistungen aus der Unfallversicherung bezogen hätten, dies völlig unschädlich bei der Beitragsrückgewähr gewesen wäre. Von daher gab es bei uns zumindest gar keine großartigen Bedingungen zu beachten oder einzuhalten. Von daher empfehle ich immer das Kleingedruckte bei solchen Versicherungsverträgen mit Beitragsrückgewähr zu lesen und bei Unklarheiten immer nachzufragen.
  
helgie
 
 
 
   
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