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Sicherheit von Bankeinlagen und Bankguthaben

 
Auch Banken können insolvent werden. Aber was passiert in diesem Fall mit den Einlagen der Kunden? Riskieren diese den Verlust ihres Guthabens oder besteht eine Absicherung? Gelten für unterschiedliche Anlageformen auch jeweils besondere Bedingungen oder unterscheiden sich diese nicht? Ist es für die Sicherheit von Bankeinlagen und Bankguthaben von Belang, in welchem Staat die entsprechende Bank lizenziert und zugelassen wurde?
  
Freibeuter
 
 
 
Bei innerhalb der EU lizenzierten Banken beträgt die geschützte Anlagesumme mindestens wohl 100 000 Euro je Person. Diese bezieht sich auf Spareinlagen, nicht auf Schuldverschreibungen der einzelnen Banken. Diese sind grundsätzlich nicht geschützt, wichtige Ausnahmen stellen die Einlagensicherungsfonds der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken in Deutschland dar, welche diese Form der Beteiligung am Bankvermögen ebenfalls umfassen.

Beträge auf einem Wertpapierkonto werden von der jeweiligen Bank nur treuhänderisch verwaltet und sind somit in jedem Fall geschützt, das gilt auch für die gehaltenen Aktien und Wertpapiere. Die inländischen Banken übererfüllen durch freiwillige Einlagensicherungsfonds die Mindestanforderungen der EU deutlich. Bei Banken aus nicht der EU angehörenden Staaten ist auf die Höhe des geschützten Vermögens zu achten, da dieses in einigen Ländern nur 20 000 Euro je Anleger beträgt.

In diesem Fall lässt sich der Schutz des vollständigen Anlagevermögens durch dessen Aufteilung auf verschiedene Geldinstitute erreichen.
  
Alle_Neune
 
 
 
   
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