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Haftpflicht bei dienstlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten

 
Die private Haftpflichtversicherung deckt im Normalfall nicht die Forderungen, welche bei dienstlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten geschehen. Ist denn bei derartig gelagerten Fällen der Abschluss einer Amtshaftpflichtversicherung oder einer Diensthaftpflichtversicherung in jedem Fall zu empfehlen und auch sinnvoll? Oder ist dabei eher auf den konkreten Einzelfall zu achten? Wie sieht es denn bei reinen Bürotätigkeiten aus, macht da eine Diensthaftpflichtversicherung Sinn?
  
rosenhecke
 
 
 
Ob der Abschluss einer Amtshaftpflichtversicherung oder einer Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Regelmäßig ehrenamtliche Helfer einsetzende Organisationen haben häufig eine pauschale Haftpflichtversicherung für alle entsprechenden Kräfte abgeschlossen.

In diesem Fall würde der persönliche Abschluss einer Amtshaftpflichtversicherung für das Ehrenamt zu einer unnötigen Doppelversicherung führen. Sofern eine Versicherung durch den Dienstherren oder den Nutznießer der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht besteht, sollte eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten den Einschluss ehrenamtlicher Tätigkeiten in die private Haftpflichtversicherung an.

Büroarbeitnehmer benötigen überwiegend keine Diensthaftpflichtversicherung, da sie bei fahrlässig verursachten Schäden ohnehin nicht zum Regress gegenüber ihrem Arbeitgeber verpflichtet sind. Sofern die Wahrscheinlichkeit besteht, im Dienst Dritten gegenüber einen Schaden zu verursachen, ist der Abschluss der Diensthaftpflichtversicherung sinnvoll, da in diesem Fall der Arbeitgeber die anfallenden Kosten nicht immer übernimmt.
  
Preusse
 
 
 
Wenn ich dienstliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten ausführe, dann ist es doch zumindest für mein Verständnis, die Aufgabe des Arbeitgebers oder des Dienstherren, die Risiken einer solchen Tätigkeit zu versichern. Denn schließlich kann man ja im Rahmen einer solchen Tätigkeit auch einen schweren Unfall erleiden und dann geht die Streiterei los. Zu empfehlen sind solche Amtshaftpflichtversicherungen, Diensthaftpflichtversicherungen oder wie diese sich auch immer nennen, in jedem Fall. Aber wie gesagt, diese Versicherung muss der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer abschließen.
  
Tassilo
 
 
 
   
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