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Kann man die Abgeltungssteuer auch umgehen?

 
Die Abgeltungssteuer verringert die Kapitalerträge nicht nur um die hierfür fälligen fünfundzwanzig Prozent, sondern ja auch noch zusätzlich um den Solidaritätszuschlag und eventuell um die anfallende Kirchensteuer. Lässt sich die Abgeltungssteuer auf in Deutschland erzielte Kapitalerträge auf legale Weise umgehen oder führt an dieser absolut kein Weg vorbei?
  
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Bis zur Höhe des Sparerfreibetrages lassen sich Freistellungsaufträge erteilen. Der Freibetrag steht jedem Menschen und somit auch Kindern zu, eine teilweise Abgabe des Vermögens an diese vermindert somit die Steuerlast bei der fälligen Abgeltungssteuer. Wer weniger als den Grundfreibetrag verdient, kann beim Finanzamt die Nichtveranlagung zur Abgeltungssteuer beantragen.

Steuerpflichtige mit einem Steuersatz von weniger als fünfundzwanzig Prozent erhalten die zu viel bezahlten Steuern ja auf Antrag in der Einkommensteuererklärung zurück. Die erwähnte Umgehung der Abgeltungssteuer durch die Verlagerung der Kapitaleinnahmen auf einen Betrieb ist nur Selbstständigen möglich und zudem aber kaum empfehlenswert, da die entsprechenden Erträge in diesem Fall mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden.

Eine legale Form der Umgehung der Abgeltungssteuer besteht in der Geldanlage in Goldbarren und Goldmünzen, da deren Erträge nach einem Jahr Haltedauer noch steuerfrei bezogen werden können. Diese Anlageform ist allerdings mit einem Verlustrisiko verbunden. Im Ausland erzielte Kapitalerträge unterliegen zwar nicht der Abgeltungssteuer, müssen aber mit dem regulären Steuersatz versteuert werden.
  
Alle_Neune
 
 
 
   
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