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Definition und Berechnung von Lohnnebenkosten

 
Unternehmen sind ja in aller Regel immer mit Lohnkosten konfrontiert und hinzu kommen jedoch noch die so genannten Lohnnebenkosten. Nur was sind denn eigentlich Lohnnebenkosten und wonach werden diese berechnet? In wieweit fließen denn steuerliche Belastungen der Unternehmen in die Lohnnebenkosten mit ein? Welche praktischen Beispiele könnte man denn für die Lohnnebenkosten anführen?
  
Dalli
 
 
 
Als Lohnnebenkosten werden in der amtlichen Statistik indirekte Arbeitskosten bezeichnet. Hierzu gehören nicht nur die Arbeitgeberbeiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen, sondern auch weitere Ausgaben wie die Kosten einer vom Arbeitgeber gestellten Arbeitskleidung. Auch die Aufwendungen für die Anwerbung von Arbeitskräften zählen ebenso wie eventuell gezahlte Umzugsbeihilfen statistisch zu den Lohnnebenkosten, so dass diese bei einer erhöhten Fluktuation ebenfalls steigen.

Sofern auf die gezahlten Löhne Steuern fällig werden, gehören diese ebenfalls zu den Lohnnebenkosten, in Deutschland wird die Lohnsummensteuer zurzeit jedoch nicht erhoben. Weitere Lohnnebenkosten bilden zudem die von den Arbeitgebern zu zahlenden Umlagen sowie die Lohnfortzahlung während des Urlaubs und bei Krankheit.
  
Sachsendreier
 
 
 
   
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