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Selbständig und aufstockende Leistungen beantragen

 
Hartz 4 Empfänger und auch Arbeitnehmer mit geringen Einkommen, können ja so genannte aufstockende oder ergänzende Leistungen beantragen. Nun habe ich gelesen dass dies wohl auch bei Selbständigen möglich sein soll. Nur wie sind denn Zugangsvoraussetzungen zu aufstockenden Leistungen bei Selbständigen geregelt?

Erfolgt eine Berechnung aufstockender Leistungen nach demselben Prinzip wie bei ganz normalen Arbeitnehmern auch? Wie und nach welchen Kriterien wird der Bewilligungszeitraum für aufstockende Leistungen festgelegt? Wer ist denn für die Bearbeitung eines Antrags auf aufstockende Leistungen für Selbständige zuständig und wie lange dauert denn die durchschnittliche Bearbeitungszeit? Kann man eine derartige Aufstockung dauerhaft und förmlich jahrelang erhalten oder ist die Bewilligung zeitlich befristet?
  
Clipper
 
 
 
Was jetzt das Kleingedruckte im Gesetz zu diesem Thema aussagt weiß ich jetzt auch nicht genau, aber von meinem reinen Empfinden her bin ich der Meinung dass Selbständigen natürlich auch aufstockende Leistungen zustehen müssten oder sollten. Es gibt doch bestimmt neben den Selbständigen auch noch eine Vielzahl an Freiberuflern und Künstlern, welche mit ihren Einkommen auch nicht wissen was hinten und vorne ist.

Man muss natürlich eine Hilfebedürftigkeit nachweisen können und sind diese Voraussetzungen gegeben würde ich mich als Selbständige(r) zu Beratungszwecken mal an die Agentur für Arbeit wenden. Die sollten doch am besten Bescheid wissen und Anspruchsberechtigte auch gut beraten können. Die aufstockenden Leistungen werden natürlich nur befristet für einen gewissen Zeitraum gewährt und müssen immer wieder neu beantragt und die anhaltende Hilfsbedürftigkeit nachgewiesen werden.
  
klingelton
 
 
 
Ja, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe, dann können durchaus auch Selbstständige Sozialleistungen beantragen und auch in Anspruch nehmen, wenn sie eine entsprechende Hilfebedürftigkeit nachweisen können. Wenn ich mal in so eine missliche Lage geraten sollte, dann würde ich ganz einfach mal beim zuständigen Jobcenter vorstellig werden und mich zu diesem Thema der Aufstockung beraten lassen. Die Bewilligung einer Aufstockung als Selbständiger wird bestimmt zeitlich befristet sein, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass diese dann endlos und ohne Befristung bezahlt wird. Aber das ist ja erstmal egal, selbst wenn man das Geld nur für ein Jahr bekäme, damit wäre einem ja auch schon sehr geholfen.
  
holzbrink
 
 
 
   
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