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Unterhalt zahlen, Unterhaltsrecht - Höhe des Selbstbehalt
 
Ich hoffe, jemand von euch kennt sich mit Unterhaltsrecht aus und kann mir sagen, wie hoch der jeweilige Selbstbehalt ist und welche Kosten bzw. Ausgaben vom Gehalt abgezogen und berücksichtigt werden? Wie verhält es sich zum Beispiel mit Schulden, die ich habe? Oder die Kosten für die neue Wohnung, die neue Wohnungseinrichtung, den ganze Umzug - wird da irgendwas berücksichtigt?

Gibt es vielleicht so eine Art Selbstbehalt Rechner im Internet?
  
Samael
 
 
 
Grundsätzlich gilt, dass der Kindestunterhalt besonders bei Minderjährigen Kindern an oberster Stelle steht und es eher vorziehen sollte sich noch eine Nebenbeschäftigung einzuholen anstatt versuchen noch zu kürzen - so wäre jedenfalls der Idealfall.Winken

Zunächst wird der Kindesunterhalt anhand der Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle berechnet - er richtet sich also nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.

Der Selbstbehalt soll hier das Existenzminimum sichern, denn keinem ist damit geholfen, wenn der Unterhaltspflichtige wegen Unterhaltszahlungen plötzlich zum Sozialfall wird. Der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige bei 770 € monatlich und bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei 900 €. Beim Ehegattenunterhalt liegt der Selbstbehalt bei 1000 €. Schulden können vom Ehegattenunterhalt (jedoch nicht vom Kindesunterhalt) abgezogen werden, insofern es sich hier um gemeinsam Schulden handelt.

Mit einem Rechner kann ich Ihnen jetzt leider nicht dienen, aber vielleicht hilft Ihnen schon der Link zur Düsseldorfer Tabelle.
  
Leeloo
 
 
 
   
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