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Letzte Mahnung Muster, letzte Zahlungsaufforderung schreiben

 
Ich bin leider in der etwas kniffligen Situation, einen Schuldner erneut - und zum letzten Mal - anmahnen zu müssen, was mir vorher so noch nie passiert ist, bislang haben immer alle Schuldner nach spätestens der 2. Mahnung bezahlt.

Nun muss ich also eine solche letzte Mahnung formulieren - meine Frage wäre, womit man dem Schuldner denn nun „droht“ - Mahnbescheid? Inkassodienst? Was ist da am wirkungsvollsten? Oder sollte man eventuelle Folgen gar nicht so konkretisieren? Wäre über Hilfe dankbar.
  
FeWo
 
 
 
Man sollte grundsätzlich mit etwas drohen, was man im Anschluss - also bei fortlaufender Nichtzahlung - auch durchsetzen kann. Inkassodienste sind zwar schön und gut, aber sie tragen auch weitere Kosten mit sich. Hier gilt es abzuwägen, ob man diese in Kauf nehmen will, falls auch das nicht fruchtet - also wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist.

Ein Mahnbescheid darf jeder beantragen, dieser kostet allerdings auch wieder Gebühren, aber das wäre eine Möglichkeit, um dem Kunden schon mal eine Folge der ausbleibenden Zahlung aufzuzählen. Ich persönliche drohe bei der dritten Mahnung neben rechtlichen Folge auch folgendes an: "Ich behalte mir vor eine Anzeige wegen Betruges einzuleiten, da ich aufgrund Ihres Verhaltens davon ausgehen muss, dass Sie nie vor hatten die von mir erhaltenen Leistungen zu bezahlen" - ist zwar "hart" aber damit fahre ich immer ganz gut. Winken

Wenn sie aber bei der dritten Mahnung eine Mischung aus Streichelzoo und Tacheles versuchen wollen, dann reicht der Hinweis: "Werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten."

Ja, manchmal sind Mahnungen auch ein klein wenig Glückssache - leider!
  
V8
 
 
 
Leider hat sich die Zahlungsmoral in Deutschland in den letzten Jahren ja nun einmal nicht gerade verbessert und so kommt kaum ein Unternehmer darum herum, ab und an einmal eine Mahnung schreiben zu müssen. Leider ist es fraglich, in wie fern man mit eben dieser Erfolg haben wird.

Jedoch sollte man in keinem Fall auf eben diese verzichten, immerhin bringt man sich so bei den eigenen Nichtzahlern erst einmal wieder in das Gedächtnis und so hat man zumindest die Chance, dass die Guten an das Zahlen denken. Mahngebühren kann man sich im Großen und Ganzen sparen, denn die Empfänger sind rechtlich gesehen nicht dazu verpflichtet diese zu zahlen und so ist dies mehr oder weniger Lotterie.

Einen Mahnbescheid würde ich bereits in der ersten Mahnung an den Kunden androhen, somit kann man den einen oder anderen zumindest ein Stück weit unter Druck setzen. Jedoch gibt es nun einmal auch Menschen, die das im Wesentlich sehr wenig interessiert. Doch auch wenn ein Kunde mal nicht zahlt, sollte man den Kopf in keinem Fall in den Sand stecken.
  
Nancy
 
 
 
   
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