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Unterhalt für studierende Kinder bezahlen?

 
Mich würde hier einmal grundlegend interessieren, ob man Unterhalt für studierende Kinder bezahlen muss, denn meine Tochter hat wahrscheinlich vor ein Studium zu beginnen.

Da es damals schon zu einer Gerichtsverhandlung kam, damit ich den Unterhalt bekommen habe von meinem Ex Mann, wird er mit Sicherheit hier auch nicht begeistert sein, wenn er hört, dass sie studieren will. Aber es ist unser beider Tochter und da muss er eben auch ran. Wer kennt sich mit diesem Thema aus und kann mir dabei helfen?
  
Wolke7
 
 
 
Man muss unterscheiden, ob es sich bei dem Studium der Tochter um eine Erstausbildung handelt oder ob beispielsweise bereits eine Ausbildung oder gar ein Studium absolviert wurden. Meines Wissens sind die Eltern nämlich nur dann zum Unterhalt zahlen verpflichtet, wenn es sich um eine Erststudium handelt.

Es darf dann auch vorher keine Ausbildung absolviert worden sein. Ist das hingegen der Fall, dann besteht kein Anspruch auf eine Unterhaltszahlung. Der Grund dafür ist einfach der, dass den Eltern nicht zugemutet werden kann, „unendlich“ viele Ausbildungen oder Studiengänge der Kinder finanzieren zu müssen.
  
walker
 
 
 
Ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe studierende Kinder von ihren Eltern einen Unterhalt oder eine finanzielle Unterstützung einfordern können, das hängt wohl erstmal maßgeblich auch von deren eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten ab. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht nach meinem Wissen und Dafürhalten nicht. Da spielen ja auch noch einige Faktoren mit hinein, wie zum Beispiel ob das Kind noch zu hause wohnt oder auch über ein eigenes Einkommen verfügt. Dann besteht auch noch die Möglichkeit BAföG oder anderweitige Stipendien zu beantragen und diese würde ich auch mal ausloten. Das beste wird wohl sein, man lässt sich mal zu dem Thema Studium und Unterhalt einschlägig beraten.
  
Preusse
 
 
 
   
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