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Höhe der Erbscheinkosten bei Gericht und/oder Notar
 
Leider werde ich wohl bald zusammen mit meinen Geschwistern in die Situation kommen, einen Erbschein beantragen zu müssen. So traurig die ganze Anglegenheit für uns alle ist, muss man die praktische Seite betrachten. Deswegen an dieser Stelle die Frage, wie es denn mit den Erbscheinkosten aussieht? Welche Gebühren werden da in welcher Höhe fällig?

Man kann ja einen Erbschein sowohl bei einem Notar (der dann zum Gericht geht) als auch direkt bei Gericht beantragen. Der Erbschein vom Notar dürfte dann teurer sein als der Erbschein direkt vom Gericht, oder?
  
Goldmund
 
 
 
Hallo!

Soweit ich informiert bin, dauert die Beantragung des Erbscheins auf eigene Faust beim Nachlassgericht mehrerer Monate, bis diese bearbeitet werden. Nimmt man die Hilfe eines Notars in Anspruch wird die Beantragung zwar beschleunigt, zieht aber weitere Kosten mit sich, die sich nach der Nachlasssumme berechnet. Welchen Prozentsatz der Notar da allerdings jetzt festlegt, kann ich nicht sagen.

Die Kosten für den Erbschein bei Gericht wird ebenfalls aus dem Geschäftswert des Erbe berechnet. Hier ein Link zu einer Berechnungstabelle der Gerichte: Tabelle
  
Leeloo
 
 
 
   
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