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Fortbildung Steuer absetzbar?

 
Ist eigentlich die Fortbildung steuerlich absetzbar? Ich habe das Angebot von meinem Arbeitgeber bekommen, dass ich eine Fortbildung machen kann. Mein Arbeitgeber will die Hälfte der Kosten tragen für die Fortbildung. Steuer muss ich ja ohnehin immer nachzahlen, so dass sich mir die Frage stellt, ob ich die andere Hälfte der Fortbildung von der Steuer absetzen kann. Da ich mir hierbei aber nicht wirklich sicher bin, wollte ich einfach mal auf diesem Wege nachfragen, ob mir jemand dazu etwas sagen kann.
  
Frisbee
 
 
 
Natürlich kann die Fortbildung Steuer mindernd wirken. Allerdings erlaubt lediglich die berufliche Fortbildung einen Abzug von der Steuer, so dass private Weiterbildungen beispielsweise grundsätzlich nicht abzugsfähig sind. Ebenso sollte beachtet werden, dass die Fortbildung nur dann als Werbungskosten absetzbar ist, wenn bereits eine erfolgreiche Berufsausbildung absolviert wurde und sie der Vertiefung der Kenntnisse im aktuell ausgeübten Beruf dient. Aber das sollte im genannten Einzelfall durchaus gegeben sein. Wer sich unsicher ist und schon so einen großzügigen Arbeitgeber hat, der kann sicher auch einfach mal bei ihm anfragen und er kann wiederum seinen Steuerberater fragen.

Allerdings gibt es auch Fortbildungen, die als Sonderausgaben abgesetzt werden müssen. Dies ist beispielsweise bei einer ersten Berufsausbildung der Fall, sofern diese an speziellen Schulen durchgeführt wird, aber kein Dienstverhältnis mit einem Unternehmen besteht, wie es beim klassischen Auszubildenden der Fall ist. Ebenfalls müssen die Kosten für ein Erststudium als Sonderausgaben abgezogen werden, wobei jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr berücksichtigt werden dürfen. Dafür können diese steuermindernden Ausgaben, die aufgrund vermutlich nicht gezahlter Steuer nicht zu einer Minderung geführt haben, auf spätere Jahre übertragen werden. Allerdings kommen die letztgenannten Fälle wohl kaum in Frage, da es sicher um eine Fortbildung geht, die die eigenen Kenntnisse im Rahmen des ausgeübten Berufs aufbauen soll.
  
FeWo
 
 
 
Ich würde schon auch mal denken, dass die anfallenden Fortbildungskosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Bei Umschulungen ist dies ja schließlich auch der Fall, aber bis zu welcher Höhe man die Kosten absetzen kann, das weiß ich jetzt nicht genau, aber ich kann mir schon gut vorstellen, dass es dafür auch Höchstgrenzen gibt. Strittig kann es wohl mit dem Finanzamt werden, wenn die Fortbildung oder Weiterbildung keinerlei fachlichen und unspezifischen Bezugspunkte zur eigentlichen Tätigkeit haben. Aber dazu kann man sich ja beim Finanzamt bestimmt beraten lassen und genau abklären, welche Kosten der Fortbildung auch als beruflich veranlasst, eine steuerliche Anerkennung finden.
  
partyloewe
 
 
 
   
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