Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Rund ums Geld
    

Gebühren Verwaltungsgericht

 
Wie hoch sind eigentlich die Gebühren beim Verwaltungsgericht und wann fallen diese an? Diese Frage beschäftigt mich schon seit einiger Zeit, bisher konnte ich jedoch noch keine eindeutigen Infos finden. Deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme, aus denen ich die Zusammenhänge, die Berechnung und die Fälligkeit der Gebühren Verwaltungsgericht verstehen kann.

Wäre toll, wenn sich hier jemand findet, der sich mit dem Thema auskennt, denn ich steige da beim besten Willen nicht durch. Vielen Dank schon einmal für alle Tipps und Hinweise.
  
Wolke7
 
 
 
Die Gebühren Verwaltungsgericht werden ähnlich wie bei anderen Gerichten berechnet. Nach einer Neuerung vom 01.01.2004 sind aber die aktuellen Fälle so gestaltet, dass die Gebühren Verwaltungsgericht sofort mit Einreichung der Unterlagen fällig wird. Das Gericht setzt hierzu einen vorläufigen Streitwert fest, was ohne eine Anhörung der Beteiligten geschieht. Die tatsächliche Höhe des Streitwerts wird dann im laufenden Verfahren bestimmt. Ebenfalls ergibt sich in diesem, wer die Gerichtskosten zu zahlen hat. Der Streitwert ist jedoch nicht mit den Gerichtskosten zu verwechseln. Diese berechnen sich lediglich auf dem Streitwert.

Allerdings gibt es auch beim Verwaltungsgericht einige Verfahren, die gerichtskostenfrei sind. Dazu zählen Sozialhilfeverfahren, Asylverfahren und die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz. Hierunter fallen insbesondere einstweilige Verfügungen und ähnliches. Die Kostenrechnung wird durch das Gericht bereits vor Beginn des Verfahrens an den Antragsteller geschickt.

Stellt sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass die Gebühren Verwaltungsgericht zu hoch festgesetzt wurden, dann wird das Geld erstattet. Bei einer zu niedrigen Festsetzung folgt die Nachzahlung. Ebenfalls im Verfahren wird geklärt, ob Kläger oder Angeklagter die Kosten zu tragen haben. Sollte sich herausstellen, dass die Kosten vom Angeklagten zu tragen sind, erhält der Kläger, der diese bereits vorab gezahlt hat, sie zurück erstattet. Bei der Einreichung einer Klage beim Verwaltungsgericht sollte deshalb bereits der Streitwert angegeben werden, sofern bekannt. Notfalls kann dieser geschätzt werden, der Anwalt wird hierzu die notwendigen Auskünfte erteilen.
  
FeWo
 
 
 
Bei Verwaltungsgerichtsverfahren muss man mal etwas genauer schauen, ob diese denn überhaupt kostenpflichtig sind. Denn kostenlos waren zum Beispiel mal soziale Verfahrensangelegenheiten und wohl auch Asylrechtsverfahren. Ob dies soweit noch aktuell ist, da müsste man sich vielleicht mal erkundigen. Ansonsten unterliegen die Kosten oder Gebühren, wie bei jedem anderen Gericht auch, einer Wertfestsetzung des Streitwertes durch das Verwaltungsgericht. So werden bei einem Streitwert von 2.000€ rund 90€ und bei einem Streitwert von 75.000€ knapp 800€ an Gebühren fällig. Aber darüber gibt es auch Gebührentabellen, die man bei den jeweiligen Verwaltungsgerichten einsehen oder auch anfordern kann.
  
Mikado
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web