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Höhe der Gebühren bei Zwangsvollstreckung

 
Nachdem mein Mieter seit einigen Monaten keine Miete mehr zahlt und auch auf Mahnungen und Co. nicht reagiert, geht mir langsam die Geduld aus, immer weiter ruhig zu bleiben. Ich möchte jetzt die Zwangsvollstreckung betreiben, mir ist aber noch unklar, wie hoch die Gebühren Zwangsvollstreckung ausfallen und welche Gebühren hierbei überhaupt anfallen.

Wäre toll, wenn ich hier ein paar hilfreiche Antworten bekommen könnte, da ich mich nicht wirklich mit dem Thema auskenne, aber die Sache vom Tisch haben will.
  
Wolke7
 
 
 
Es kommt immer auf die Art der Zwangsvollstreckung an, welche Gebühren dafür anfallen. Meist wird beispielsweise ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Dieser rechnet seine Gebühren nach dem Gerichtsvollzieher-Kostengesetz ab. Somit ist klar, dass hier Gebühren anfallen, die sich nach der Höhe des zu vollstreckenden Betrages richten und gesetzlich festgelegt sind. Hinzu kommen aber noch Schreibgebühren und ähnliches. Weiterhin kann es sein, dass die Zwangsvollstreckung nicht fruchtet, weil etwa der Schuldner sich weigert, seine Wohnung durchsuchen zu lassen usw. Dann fällt eine halbe Gebühr für den Gerichtsvollzieher an.

Die Gebühren Zwangsvollstreckung können aber auch an einen Rechtsanwalt gehen, sofern dieser mit der Vollstreckung beauftragt wird. Hier fallen 3/10 Gebühren an, hinzu kommen Auslagen, Gebühren für Schreibarbeiten und natürlich die Mehrwertsteuer. Die Höhe der Gebühren ist dabei immer abhängig vom Streitwert, also der zu vollstreckenden Summe. Dadurch ergeben sich immer wieder unterschiedliche Gebühren, die jeweils im Einzelfall errechnet werden müssen. Am besten erkundigt man sich vor Ort beim Anwalt. Dieser steht auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, ob die Zwangsvollstreckung überhaupt Sinn macht. Denn auch hier gibt es im Einzelfall immer wieder Unterschiede.

Wenn die Vollstreckung nichts bringt, kann man sich ebenfalls für eine Pfändung des Kontos entscheiden oder den Arbeitgeber benachrichtigen und eine Lohnpfändung veranlassen, um an sein Geld zu kommen. Aber auch hier kommt es immer auf den jeweils vorliegenden Fall an, der genauer unter die Lupe genommen werden muss, um zu einem sinnvollen Ergebnis zu kommen.
  
FeWo
 
 
 
Erlässt das Gericht einen Pfändungs- oder Überweisungsbeschluss, so sind diese Kosten als solche, mit etwa 15 Euro, ja noch relativ überschaubar. Die Gesamtkosten eines Verfahrens berechnen sich ansonsten natürlich am Gegenstandswert. So grob kann man die Verfahrenskosten und Verfahrensgebühren auch mit diesem Rechner mal berechnen und kalkulieren. Da sieht man auch ganz gut, welche Kosten in eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme alles mit einfließen.
  
Sunny
 
 
 
   
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