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| Einen Schuldschein ausstellen oder erhalten - was muss drauf
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Schon des Öfteren bin ich über den Begriff "Schuldschein" gestolpert, so richtig etwas darunter vorstellen kann ich mir allerdings nicht. Was genau ist denn ein Schuldschein? Und wer kann einen Schuldschein ausstellen?
Wann genau kommt denn überhaupt so ein Schuldschein zum Einsatz und welche Einzelheiten muss ein Schuldschein enthalten, damit er gültig ist? Ist ein Schuldschein eigentlich übertragbar? Also im Sinne von: Person A schuldet Person B x Euro, Person A bekommt allerdings von Person C ebenfalls noch x Euro - könnte Person A dann Person B an Person C verweisen?
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Hallo,
Der Schuldschein ist im BGB gesetzlich verankert und kann, da keine Einschränkung bezüglich der ausstellenden Person getroffen wird, von jeder geschäftsfähigen Person ausgestellt.
Ob ein Schuldschein rechtlich übertragbar ist, ist eine Frage die ich direkt selbst nicht beantworten kann. Ich kann hier nur anführen, dass grundsätzlich Rechte abgetreten und verkauft werden können, in Form von Factoring ist das unter Gewerbetreibenden Standard. Bei Privatpersonen ist mir keine Rechtsgrundlage geläufig.
Ihr geschilderter Fall dürfte aber nicht zutreffen können. Hier soll ja der Schuldner die Fähigkeit erhalten, seinen Gläubiger an einen Schuldner seinerseits zu verweisen. Dazu haben Sie aber nicht das Recht als Schuldner. Der Schuldschein ist ja Eigentum des Gläubigers, der damit das Anrecht auf eine Begleichung der Schuld durch Ihre Person hat. Als Schuldner können Sie selber nicht mehr über den Schuldschein verfügen, den Sie dem Gläuber ausgestellt haben.
Läuft der Fall darauf hinaus, dass der Schuldner einen Schuldschein seines Schuldners besitzt und damit seinen Gläubiger befriedigen will, nun, dann wird dies nur mit Einverständnis des Gläubigers, eine Rechtsgrundlage vorausgesetzt (die ich nicht kenne) in Form eines freien Vertrages machbar sein. Grundsätzlich würde dann aber nichts mehr dagegen sprechen.
Viele Grüße,
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